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Wilhelm VIII. unter die Garantie aller größern evangelischen Staaten gestellt. Die katholische Partei aber bot alle Kräfte auf, die Vernichtung dieser Bestimmungen durchzusetzen, den Erbprinzen zum Widerruf der von ihm eingegangenen Verpflichtungen zu bewegen und ihn zu veranlassen, aus Hessen zu fliehen und seinen Aufenthalt an irgend einem der katholischen Höfe zu nehmen, um dort den Tod des alten, kranken Vaters abzuwarten. Durch die unfreiwillige Trennung von Frau und Kindern und durch die harten Bestimmungen der sog. Religionsverschreibung zu einer unglücklichen Schein-Existenz verurteilt, geriet der wankelmütige und schwache Prinz in Widerstreit mit sich selbst. Der von ihm gesuchte Ausweg, sich den Einflüssen aller Parteien durch den Eintritt in die Armee des von ihm bewunderten Königs Friedrich II. von Preußen zu entziehen, wurde ihm durch die Weigerung des Königs verlegt. Das unter Mitwirkung hochgestellter Frauen geschickt geleitete Ränkespiel der katholischen Partei entfremdete ihn dabei immer mehr dem Vater. Nach einem mehrmonatlichen Aufenthalt in Hamburg und Kassel siedelte der Erbprinz im August 1755 nach Völkershausen bei Vacha (damals noch hessisch) und im November desselben Jahres nach Hersfeld über, wo er — entgegen dem Versprechen, das er dem Vater gegeben, — sich verleiten ließ, die Vorbereitungen zu einer Flucht zu treffen, die am 25. Januar 1756 in Szene gesetzt werden und ihn an den Hof in Wien führen sollte. In Hinsicht auf den bevorstehenden (siebenjährigen) Krieg hätte diese Flucht sehr ver hängnisvoll werden können. Aber durch den Verrat des zweiten Kavaliers und Vertrauten des Erbprinzen, des Leutnants v. Scholl, wurde der Plan bekannt, die Mittelspersonen verhaftet, der Erbprinz bloßgestellt, seine Flucht vereitelt. Aus seiner traurigen Lage fand er zu seinem, des Vaters und des Landes Glück einen Ausweg, indem er durch Vermittelung seiner Kousine , der Prinzessin Heinrich von Preußen, drei Monate später vom König Friedrich II. die Einladung erhielt, nach Berlin zu kommen. Der österreichische Gesandte, der im Auftrage seines Kaisers dem Erbprinzen ein

 

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