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Nachtrag zu den Mitteilungen des hessischen Geschichtsvereins

für die Jahre 1906 und 1907.

Den Mitgliedern unseres Vereins teilen wir nach stehend eine Erklärung des Herrn Superintendenten a. D. Wolff zu Kassel mit, durch welche die Berichte des Kasseler Zweigvereins vom 25. Febr. und vom 15. April 1907 auf S. 45 und 54—57 der Mitteilungen inhaltlich ergänzt und teilweise berichtigt werden.

Kassel, im Mai 1908.

 

Der Vorstand des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde.

1.    Auf S. 45 der Mitteilungen für 1906 und 1907 ist meine Auffassung der Ziegenhainer Muhlysage irrtümlich in einem Zusammenhang und in einer Form wiedergegeben, welche den Schein erwecken, als hätte ich die Muhlysage in ihrer überlieferten volksmäßigen Gestalt ein fach aufrecht erhalten wollen. Dies ist jedoch unzu treffend. Ich habe nur die Überzeugung ausgesprochen, welche ich auch heute noch vertrete, es müsse in der von der Volksdichtung ausgestalteten Sage ein geschichtlicher Kern enthalten sein, um welchen sich die Sage in ihrer vor liegenden Form erst habe bilden können.

2.    Dieselbe irrtümliche Darstellung meiner Auffassung kehrt dann S. 54—57 im Bericht über meinen Vortrag vom 15. April 1907 wieder. In diesem Vortrag über „die Teilnahme der Ziegenhainer Bürger schützen unter Velten Muhly am Reiter treffen bei Riebelsdorf den 15. November 1640“, auf welchem [welchen] hier natürlich nicht im einzelnen eingegangen werden kann, habe ich entsprechend der am 25. Februar 1907 ausgesprochenen Überzeugung lediglich die jenigen Tatsachen festzustellen gesucht, ohne welche nach

 

 

 

 

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