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gaben sie zu, Fey aufgesucht zu haben; sie
hätten ihn aber nicht angetroffen. Lennep ließ nun 4 von
ihnen verhaften.
Unterm 15. Juli 1768 wurden die 6 Verhafteten durch landgräfliches
Reskript zu Zuchthausstrafe ohne Angabe der Dauer verurteilt, ebenso
ein Bauer Johann George Icke, der sich bei den letzten Verhandlungen
besonders hervorgetan hatte ; letzterer erhielt auch noch einen scharfen
"Willkommen". 2 der Verurteilten wurden auf Bitten ihrer Ehefrauen,
die nun die befohlenen Fuhren geleistet hatten, schon nach einigen Tagen,
die übrigen auf ihr Gnadengesuch am 22. Juli 1768 sämtlich
aus dem Zuchthause entlassen. Ein Gnadengesuch Feys um Wiedergestattung
der Advokatur wurde aber abgeschlagen und die Regierung zur nochmaligen
Untersuchung der Sache aufgefordert. Sie konnte abermals kein Verschulden
Feys feststellen; damit ließ man die Sache beruhen.
Im November 1768 wurde dann der Kriegs- und Domänen-Kammer eine
Neuregulierung des Weißensteiner Fuhrwesens aufgetragen, die auch
einen einheitlichen Fuhrlohn festsetzen sollte. Darauf bat denn im März
1769 das Amt Bauna wieder um Erlaß der Fuhren, für die sie
das dafür bestimmte Geld zahlen wollten. Aber auch dieser Versuch
hatte keinen Erfolg.
In der sich anschließenden Besprechung teilte Herr Bibliothekar
Dr. med. Lange mit, daß der Hainer Hof im "Sack" gelegen
habe. Herr Rechnungsrat Woringer erwähnte, daß es inner-
und außerhalb Hessens zahlreiche Hainer Höfe gegeben habe.
In dem am Domplatz zu Frankfurt a. M. belegenen sei die hessische Post
gewesen.
b. Herr Hofkonservator Ahnert teilte mit, daß er augenblicklich
ein der Murhardschen Bibliothek gehöriges Bild renoviere, das jedenfalls
den Landgrafen Karl in seinen jüngeren Jahren darstelle. Herr Ahnert
erklärte sich bereit, den Vereinsmitgliedern, die ihn aufsuchen
würden, das Bild gern vorzuzeigen.
c. Herr Generalmajor z. D. Eisentraut gab