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gaben sie zu, Fey aufgesucht zu haben; sie hätten ihn aber nicht angetroffen. Lennep ließ nun 4 von ihnen verhaften.
Unterm 15. Juli 1768 wurden die 6 Verhafteten durch landgräfliches Reskript zu Zuchthausstrafe ohne Angabe der Dauer verurteilt, ebenso ein Bauer Johann George Icke, der sich bei den letzten Verhandlungen besonders hervorgetan hatte ; letzterer erhielt auch noch einen scharfen "Willkommen". 2 der Verurteilten wurden auf Bitten ihrer Ehefrauen, die nun die befohlenen Fuhren geleistet hatten, schon nach einigen Tagen, die übrigen auf ihr Gnadengesuch am 22. Juli 1768 sämtlich aus dem Zuchthause entlassen. Ein Gnadengesuch Feys um Wiedergestattung der Advokatur wurde aber abgeschlagen und die Regierung zur nochmaligen Untersuchung der Sache aufgefordert. Sie konnte abermals kein Verschulden Feys feststellen; damit ließ man die Sache beruhen.
Im November 1768 wurde dann der Kriegs- und Domänen-Kammer eine Neuregulierung des Weißensteiner Fuhrwesens aufgetragen, die auch einen einheitlichen Fuhrlohn festsetzen sollte. Darauf bat denn im März 1769 das Amt Bauna wieder um Erlaß der Fuhren, für die sie das dafür bestimmte Geld zahlen wollten. Aber auch dieser Versuch hatte keinen Erfolg.
In der sich anschließenden Besprechung teilte Herr Bibliothekar Dr. med. Lange mit, daß der Hainer Hof im "Sack" gelegen habe. Herr Rechnungsrat Woringer erwähnte, daß es inner- und außerhalb Hessens zahlreiche Hainer Höfe gegeben habe. In dem am Domplatz zu Frankfurt a. M. belegenen sei die hessische Post gewesen.
b. Herr Hofkonservator Ahnert teilte mit, daß er augenblicklich ein der Murhardschen Bibliothek gehöriges Bild renoviere, das jedenfalls den Landgrafen Karl in seinen jüngeren Jahren darstelle. Herr Ahnert erklärte sich bereit, den Vereinsmitgliedern, die ihn aufsuchen würden, das Bild gern vorzuzeigen.
c. Herr Generalmajor z. D. Eisentraut gab

 

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