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sie sich nun freiwillig zu solchen Aufwendungen entschließen würden.

In einem geheimen Protokoll verpflichteten sich Karl Friedrich und Wilhelm zu gegenseitiger Unterstützung in der beim Friedensschluß zu verhandelnden Entschädigungsfrage. Merkwürdig ist dabei, daß — während die im Marburger Staatsarchiv vorhandene Ausfertigung dieses Protokolls nur in ganz allgemeinen Ausdrücken von einer angemessenen Entschädigung spricht — ein im Edelsheimschen Familienarchiv in Karlsruhe aufbewahrter Entwurf eine dann wieder gestrichene Bemerkung enthält, nach der diese Entschädigung „in Land und Leuten“ bestehen sollte !

Daß die beiden Fürsten die Opferwilligkeit ihrer Genossen überschätzt hatten, kam ihnen bald zu Bewußtsein. Von allen Reichsständen erklärten nur drei

— Nassau-Weilburg, Solms-Braunfels und Frankfurt a. M. — ihre Zustimmung zu den Wilhelmsbader Vorschlägen. Die übrigen lehnten ihre Beteiligung entweder rundweg ab oder machten die Zustimmung des Kaisers zur Vorbedingung ihrer Einwilligung. Und mit dieser konnte gar nicht gerechnet werden! Abgesehen davon, daß die Erinnerung an den Fürstenbund von 1785 den Kaiser mißtrauisch machen musste — daher hatte man den Plan anfänglich vor ihm geheim gehalten —, so war er doch sicher der letzte, der das Versagen der Reichseinrichtungen in aller Form zugeben konnte. Er war denn auch nicht zu bewegen, seine ablehnende Haltung aufzugeben.

Ebensowenig war Preußen in der Lage, den Wilhelmsbader Plänen Förderung angedeihen zu lassen; seine mißliche finanzielle Lage und die grade jetzt zu neuem Leben erwachende polnische Frage hielten es von allen derartigen Unternehmungen gebieterisch zurück.

Durch die Haltung dieser beiden Mächte war das Schicksal der Wilhelmsbader Vorschläge entschieden; daran konnte auch der Umstand nichts ändern, daß Rußland lebhaft für ihre Verwirklichung eintrat und zu ihrer Förderung sogar einen besonderen Gesandten, den Grafen Romanzow, nach Deutschland entsandte.

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