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- 80 - Rekruten von Ziegenhain nach Bremerlehe im Jahre-1779.
4. Am. 17. Januar 1910. Kanzleirat Neuber hielt einen Vortrag über die Geschichte der „Casselischen Polizey- und Commerzien-Zeitung“. Durch Regierungsausschreiben vom 8. Mai 1731 erhielt der Buchdrucker Justus Joh. Heinrich Hampe in Kassel die Konzession zum Drucke der „Casselischen Zeitung von Polizey-, Commercien- und anderen dem Publico dienlichen Sachen“, deren Titel später in den kürzeren der „Casselischen Polizey- und Commercien-Zeitung“ umgewandelt wurde. Die Regimenter, Gouverneure, Universitäten, Stadträte, Ämter, Gerichte und Gemeinden hatten mindestens je ein Stück der Zeitung zu halten. Sie erschien einmal wöchentlich, und zwar an jedem Montag. Die Hampesche Buchdruckerei ging nach dem Tode Just. Joh. Heinr. Hampe's, der sie 1710—1732 führte, auf dessen Kinder über, die sie bis 1746 gemeinschaftlich führten. Dann übernahm sie der Sohn Johann Friedrich Hampe allein (1746—1753). Ihm folgte 1753 seine Witwe und, als diese sich wieder verheiratete, deren zweiter Ehemann Johann Martin Lüdicke (1754 bis 1808). Verlag und Debit der Zeitung ging aber schon durch fürstliches Privileg vom 19. Juni 1753 auf das Kasseler Waisen- und Armenhaus über. Den Druck behielt vorläufig die Hampesche Druckerei, dann erhielt ihn die Druckerei von Estienne. Im Jahre 1770 bekam aber die Waisenhausdirektion die Erlaubnis, selbst eine Druckerei einzurichten, die 1771 fertig wurde und zuerst von Ranfft aus Kassel, dann von Barnin aus Göttingen geleitet wurde. Mit ihr wurde 1802 nach dem Tode des Hofbuchdruckers Deny auch die Hofbuchdruckerei vereinigt. 1813 hieß die Polizey -und Commercien-Zeitung vorübergehend „Casselsches Wochenblatt“, nahm dann aber den alten Titel wieder an, der 1821 in „Wochenblatt für die Provinz Niederhessen“ geändert wurde. Diesen Namen behielt das Blatt mit geringen Änderungen, bis es 1869 in das „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel“ umgewandelt wurde. |
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