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und ihren Nachkommen, unsern hessischen Bauern, wird immer nachgerühmt, sie hielten zähe fest am Alten. Da wirft sich denn leicht die Frage auf: Haben auch unsere Bauern in der Hünfelder Gegend noch Einrichtungen, die aus chattischer, als altgermanischer Zeit stammen?

Daß dieses tatsächlich der Fall ist, suchte der Vortragende nun nachzuweisen auf Grund von Flurnamen und Wirtschaftserscheinungen im Kreise Hünfeld. Diese Namen und Einrichtungen sind uns im allgemeinen wohl bekannt. Der Vortragende erzählte jedoch mehr von ihnen, er erzählte die Geschichte dieser alten Bekannten.

Wir treffen z. B. in der Gemarkung von Hünfeld, in der von Roßbach, von Schenkelsberg, in der Rhinaer Gemarkung den Namen „Hundsrück“. Er bezeichnet meist einen Waldberg, der in der Nähe eines höheren Berges liegt. Nun hören wir: Bei den Germanen bildete eine Anzahl benachbarter Dörfer einen Verband, „Hundertschaft“ genannt, weil der Verband etwa 100 Krieger stellen konnte. Der Sammelplatz der Hundertschaft zum Kriegszuge oder zur Gerichtssitzung hieß nun „Hundsrück“.

Der Hundertschaft in ihrer Gesamtheit gehörte das Landgebiet; es war allgemeines Gut, „Allmende“, woran z. B. die Namen „Auf der Almuth“ in Mackenzell, „Auf der Almeth“ in Großenbach erinnern. Privateigentum an Grund und Boden gab es bei unseren Vorfahren, wie Cäsar bezeugt, in den ältesten Zeiten nicht. Die Gesamtheit benutzte das besetzte Gebiet, in erster Linie zur gemeinsamen Hute, weil die Germanen ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus der Haltung von Weidevieh zogen. Nur allmählich ging man zum Ackerbau über, und da nur die Gesamtheit Recht am Grund und Boden hatte, so wurden nur durch Beschluß der Gesamtheit neue Ackerflächen eingerichtet. Dieser Beschluß aber kam nur zustande, wenn jeder Beteiligte dabei etwas erhielt. Also von jedem neuen Ackerstück erhielt jeder ein Stück zur Nutzung; daher hat noch heute fast kein Bauer seinen Grundbesitz zusammen, sondern die Grundstücke der Dorfbewohner liegen im Gemenge. Und

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