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auch am Acker dauerte bei den Germanen das Recht des einzelnen nur von der Saat bis zur Ernte, nachher lebte immer wieder auf das alte Gesamtrecht der Hute. Daher das noch heute bestehende Recht der Hute auf fremden Grundstücken, namentlich mit Schafen. Ferner entwickelte sich aus der Hutgemeinschaft und der Gemengelage ohne genügende Wege der Flurzwang, d. h. jeder war genötigt, sich in der Bestellung seiner Äcker nach den Nachbarn zu richten; sonst hätten diese mit Hute und Überfahren seine Saat vernichtet: es entstand die noch heute übliche Dreifelderwirtschaft.

Aber nicht alle Dorfbewohner hatten später Anteil an den Rechten der Gesamtheit, sondern nur die Besitznachfolger der Gründer des Dorfes, die Besitzer der „Hüten“. Diese hießen die „Nachbarn“. Die „Nachbarschaft“ verteidigte sich gegen andere Dörfer, worauf die „Landwehren“, z. B. in Rasdorf und Burghaun hinweisen, und sie schloß sich auch ab von den später Zugewanderten, den „Beisassen“.

Wäre es bei dieser Abgeschlossenheit der Nachbarschaften geblieben, so würde es der wachsenden Bevölkerung sehr schlecht ergangen sein, da die Nachbarn alles Land festhielten. Aber hier griffen die Fürsten ein. Namentlich seit Karl dem Großen (768 bis 814) beanspruchten sie alles Landgebiet, das noch nicht bewohnt und genutzt wurde. Solches „herrenloses“ Gebiet, „Einöde“, verschenkten die Könige. So schenkte König Karlmann die Einöde um das jetzige Fulda und Karl der Große die Einöde um Hünfeld dem von Sturmius gegründeten Kloster. Die Klöster aber, ebenso weltliche Herren, gaben das Land als Landsiedellehen an ärmere Leute. So gelangten die bisher fast rechtlosen Beisitzer in den Besitz eigener Landwirtschaften, und es entstanden neue Dörfer, besonders die zahlreichen auf „—rode“ wie Erdmannsrode und, die Gründung durch Mönche andeutend, die auf „—zell“ wie Sargenzell.

Mit der Zeit freilich wurden der Herren gar zu viele. Das kam zuerst durch den eigenen Willen der Bauern. Diesen wurde nämlich die Pflicht, Kriegsdienst zu tun, zu drückend, als es üblich geworden

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