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Kreises Homberg die Feldlagebezeichnungen und die Flurnamen auszuziehen. Diese grundlegende Arbeit wird voraussichtlich im Laufe des Sommers 1911 beendigt und dann in der Bearbeitung weiter vorgeschritten werden.

 

Für die Wiederherstellung der Fritzlarer Stiftskirche einzutreten, was gelegentlich der vorjährigen Mitgliederversammlung beschlossen war, wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen vorläufig aufgeschoben, ohne daß damit die Absicht, der Kgl. Regierung diese Wiederherstellung warm zu empfehlen, aufgegeben worden wäre.

 

Im Jahre 1892 hatte der Verein das in der Gemarkung Lohne gelegene Grundstück bei Zusehen, auf dem sich das vielen unserer Mitglieder bereits durch unsere Veröffentlichung oder auch durch eigenen Augenschein bekannte neolithische Kistengrab befindet, käuflich erworben. Da zur Zeit des Ankaufs der Verein die Rechte einer juristischen Person nicht besaß, mußte der Eintrag dieses Grundstücks im Grundbuche der Gemeinde Lohne auf den Namen eines unserer Mitglieder, des Herrn Bürgermeisters Kleim in Gudensberg, erfolgen. Nach den Bestimmungen des B. G. B. kann der Geschichtsverein als „eingetragener Verein“ jetzt selbst Grundbesitz erwerben. Es ist deshalb nun mehr die Auflassung des fraglichen Grundstücks an unseren Verein vor dem Amtsgericht in Gudensberg erfolgt.

 

Die Auflassung des Bickellschen Hauses an den Käufer hat dagegen immer noch nicht erfolgen können. Wie wir bereits früher mitteilten, haben 3 in Nordamerika wohnende Bickellsche Intestaterben, deren zu Gunsten des Vereins lautende Abtretungsurkunden vom Grundbuchrichter wegen Formfehler zurückgewiesen sind, sich bis jetzt geweigert, andere Abtretungsurkunden auszustellen. Wir versuchen nun augenblicklich, durch Mitglieder und Freunde unseres Vereins, die in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wohnen, persönlich auf diese Erben einzuwirken und sie zur Ausfertigung gültiger Abtretungsurkunden zu veran-[lassen]

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