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[Darm]städter Bibliothekars Ad. Schmidt, welche aus bibliographischen Forschungen heraus das Verdienst Landgraf Wilhelms III. († 1500) um die Regelung der Rechtsverhältnisse (Erbrecht, Prozeß und „Polizei“) viel höher erscheinen läßt als bisher,2) auf den Vortrag des Staatsarchivars Dr. Julius Dieterich über die Politik des Landgrafen Ludwig X. von Hessen-Darmstadt von 1790—1806. Dieterich zeigt, wie der ursprünglich Frankreich durchaus abgeneigte Fürst unter dem Drucke der Not sich Napoleon anschloß. Was er, von Preußen verlassen, unternahm, brachte seinem Fürstentum Vergrößerung nach Außen, Reformen im Innern. — Auch auf den sonstigen Inhalt des Bandes und ferner des neuen Heftes der „Beiträge zur hessischen Kirchengeschichte“, welches den Anfang einer neuen Biographie Konrads von Marburg von Dr. P. Braun bringt, ging der Vortragende mehr oder minder ausführlich ein.
6. In der Sitzung vom 14. Februar gedachte der Vorsitzende, Archivar Dr. Rosenfeld, zunächst des kürzlich verstorbenen Mitgliedes Generals Kleinhans, Exzellenz; dann hielt Referendar Dr. Brauns den angekündigten Vortrag über „Kurhessische Zunftpolitik im 17. und 18. Jahrhundert“. Er führte aus, daß die Städte im Mittelalter selbständige abgeschlossene Wirtschaftsgebiete bilden, in denen den Zünften unter Oberaufsicht der Stadtverwaltung die Versorgung des lokalen Markts oblag. Im Laufe der Zeit beuten die Zünfte ihre Stellung in egoistischem Sinne aus; daneben gelingt es ihnen, sich Befugnisse anzueignen, die, wie eigene Jurisdiktion in Handwerkersachen u. a., außerhalb ihrer wirtschaftlichen Aufgaben lagen. Seit Beginn der Neuzeit aber sucht die landesherrliche Gewalt auch die Leitung des Wirtschaftslebens zu übernehmen. In. Hessen, bei dessen überwiegend agrarischem Charakter sich jene Mißstände des Zunftswesens nicht in dem Maße ausgebildet hatten, wie etwa in Brandenburg-Preußen, gelang es der Regierung verhältnismäßig leicht, jene mehr politischen Rechte der Zünfte, wie eigene Jurisdiktion, stark einzuschränken — durch das Zunftgesetz von 1693. Da- |
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