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gegen war die Verdrängung der Innungen aus ihrer wirtschaftlichen Stellung für einen einzelnen Territorialstaat mit außerordentlichen Hindernissen verbunden; neben den Zünften selbst war es vor allem der enge Zusammenhang der Zünfte, insbesondere auch der Gesellen aller deutschen Territorien, der das Vorgehen eines einzelnen Staates vereitelte. Deshalb versuchte man vom Reich aus den Widerstand der Zünfte zu brechen; ein im Jahre 1731 ergangenes Reichsgesetz kam aber in den meisten deutschen Staaten nur sehr langsam zur Durchführung. In Hessen wollte die Regierung ohne Fühlung mit anderen Staaten das Ziel erreichen; die neue hessische Zunftordnung von 1730 konnte infolge des interterritorialen Charakters dieser Reform aber nur allmählich in dem Zeitraum von 1730 bis etwa 1754 sich durchsetzen. Immerhin hatte Hessen neben Brandenburg-Preußen als einer der ersten deutschen Staaten an Stelle der zünftigen eine territoriale Ordnung des Gewerbewesens geschaffen. — Nach dem mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrage nahm zunächst Prof. Dr. Troeltsch das Wort zu Ausführungen über die bestimmende Richtung, die Schmoller der heutigen wirtschaftsgeschichtlichen Forschung gegeben habe, und zu Anregungen für ihren weiteren Ausbau; er eröffnete damit eine lebhafte Aussprache über verschiedene an den Vortrag anknüpfende Fragen. Zuletzt berichtete Archivar Dr. Rosenfeld noch über einen Aufsatz von Dr. Becker in Darmstadt, „aus dem Gelehrtenproletariat der nachreformatorischen Zeit“ (im Archiv für Kulturgeschichte VIII, 4), der mehrere ebenso bezeichnende, wie amüsante Typen der fahrenden Gelehrtenzunft in Hessen aus dem Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts behandelt.
7. In der zahlreich besuchten Sitzung des 14. März hielt Archivar Dr. Knetsch einen auf liebevoller Einzelforschung beruhenden Vortrag „Ein Gang über die alten Marburger Friedhöfe“. Zahlreich waren die Stätten, an denen im Mittelalter die Toten Marburgs beigesetzt wurden. Neben dem Totenhof um die Kilianskirche diente den Bürgern als Hauptbegräbnisstätte der die Pfarrkirche umgebende Friedhof und |
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