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Eifersucht und in krankhaftem Mißtrauen hatte der Vater bei seiner Abdankung den frommen, gehorsamen Sohn zu all' den erdrückenden Schwierigkeiten der Lage noch besondere Verpflichtungen auferlegt, die die Fortexistenz des hessen-kasselschen Staatswesens ernstlich in Frage stellten. Er hatte ihm, unter völliger Nichtachtung der von seinem Vater allzeit vertretenen Grundsätze der Staatsraison, durch die unglückselige Schöpfung der sog. Rotenburger Quart noch die Verwaltung und die Einnahmen eines Viertels des kleinen Landes zu Gunsten der Söhne zweiter Ehe entzogen und sich selbst sog. Alimente ausbedungen, die wie sich erst nach Ordnung der völlig in Verwirrung geratenen Kammerverwaltung ergab, mehr als Vs der gesamten Landeseinnahmen ausmachte, nämlich 30000 Gulden bei 80000 Gulden Gesamteinnahme, und bei einer Schuldenlast, deren Verzinsung mehr als alle Einnahmen, nämlich 100000 Gld. erfordert haben würde.

 

Und doch kommen wir jetzt wie der Redner in seinem zweiten Vortrage, am 13. Dezember 1910, ausführte, nach einer 30jährigen Periode des leidenschaftlichen doktrinären Streitens, der vorzeitigen, planlosen Kräftevergeudung, des fortwährenden Schwankens und der Schwäche zu einer Periode kühnen, planmäßigen Handelns und unerschütterlicher Standhaftigkeit. Der Vortragende charakterisierte zunächst das auf dem Söldnertum beruhende Heerwesen dieser Zeit, das man mit allen seinen Lebensbedingungen in Anschlag bringen muß, wenn man den Geist der Kriegführung und einzelne kriegerische Maßnahmen zutreffend beurteilen will1).

 

Es folgte ein kurzer Überblick über die politischen Ziele der damals in zwei große Parteien gespaltenen Europäischen Kulturstaaten, über die Bestrebungen und die gewaltige Machtstellung des Kaisers Ferdinand II, die durch die Siege Wallensteins und Tillys im niedersächsisch-dänischen Kriege (1625—1628) geschaffen war und die ihn zu dem unheilvollen Erlaß des Restitutionsedikts im März 1629 veranlaßte. Dieses Edikt bedrohte das reformierte niederhessische Fürstentum in seiner Existenz. Daß es gegen dieses Land mit aller Rücksichtslosigkeit angewandt werden würde, konnte nach dem Verhalten des Landgrafen Moritz nicht zweifelhaft sein und zeigte sich bald. Die Verlesung zweier Berichte ergab, daß der bankerotte, mit Schwierigkeiten aller Art bedrückte Landgraf Wilhelm damals an Widerstand nicht denken konnte und nicht dachte. Die Initiative ging im November 1629 von Rotenburg aus, wo die von ihrem Gemahl, dem Landgraf Moritz, getrennt lebende Landgräfin Juliane die Quart für ihre minderjährigen Söhne aufs beste verwaltete. Sie war die einzige Persönlichkeit in Hessen, die damals über größere Mittel verfügte. Mit schärferem Blick für die Wirklichkeit begabt, wie ihr Gemahl, hatte sie, die Enkelin des großen Oraniers, frühzeitig erkannt, daß das Verhalten des Landgrafen Moritz in äußeren und inneren Angelegenheiten zu seinem und seines Landes Ruin führen mußte. Seit 1612 hatte

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1) Das Unzeitgemäße, Verfehlte, völlig Unmögliche der vielgepriesenen Bestrebungen des Landgrafen Moritz, eine nationale Miliz zu schaffen, war im ersten Vortrage eingehend besprochen.

 

 

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