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Satzung

des

Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde.

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Erster Abschnitt.

Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Name, Sitz, Eintragung.

Der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde hat seinen Sitz in Kassel. Er ist in das Vereinsregister des Königlichen Amtsgerichts in Kassel eingetragen worden.

 

§ 2. Zweck und Gebiet des Vereins.

Der Zweck des Vereins ist die Pflege der hessischen Geschichte, der hessischen Volks- und Landeskunde und die Erforschung und Erhaltung ihrer Denkmäler. Sein Gebiet ist das ehemalige Kurfürstentum Hessen, einschl. der damit zum gegenwärtigen Regierungsbezirk Kassel vereinigten Landesteile.

 

§ 3. Mittel.

Zur Erreichung dieses Zwecks sollen dienen: Anregungen in Wort und Schrift in tunlichster Verbindung mit anderen Verbänden gleicher Richtung, besonders durch Herausgabe von Zeitschriften, durch Vorträge, Ausflüge nach geschichtlich denkwürdigen Orten im Vereinsgebiet und dessen Umgebung; Sammlung von Büchern, Handschriften, Karten und Bildern, sowie von heimischen Altertümern aller Art.

 

§ 4. Mitgliedschaft.

Der Verein besteht aus ordentlichen, korrespondierenden und Ehrenmit- gliedern. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person oder Körperschaft werden, die mündlich oder schriftlich beim Vorstand (§ 13) den Beitritt zum Verein angemeldet hat. Korrespondierende und Ehrenmitglieder werden vom Gesamtvorstand (§ 11, e, 1) ernannt.

Die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder erfolgt durch Wahl des Verwaltungsausschusses (§ 12, e, 9) und Übersendung der vom Vorstand unterzeichneten Aufnahme-Urkunde (§ 13, d, 7). Sie kann binnen zwei Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Auf etwaige Beschwerden entscheidet in diesem Falle die nächste Mitgliederversammlung (§ 10, d, 5).

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