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— 49 — Angebots des darmstädtischen Oberhessen an den Kurfürsten wurde verhandelt. Ganz mit Unrecht — so stellte der Vortragende fest — wurde allgemein von Bismarck vor seinem Eintritt ins Ministerium eine Politik des Länderschachers nach dem Vorbild Na poleons III. erwartet. Bezügliche Besorgnisse hatten auch König Wilhelm zeitweilig von der Bestellung Bismarcks zum Ministerpräsidenten zurückgehalten. — Zu Anfang der Sitzung hatte der Vorsitzende mit geteilt, daß auf Anregung des hiesigen Vorstandes der Gesamtvorstand des Hessischen Geschichtsvereins dem Konservator der Kunstdenkmäler in Preußen, Geh. Ober-Regierungsrat Lutsch, die Bitte vorgetragen habe, in Sachen der Restaurierung der Fritzlarer Stiftskirche auswärtige Sachverständige zu hören, und daß antwortlich dem Verein für sein Interesse gedankt worden sei.
3. In der Sitzung vom 9. Januar 1912 hielt Ober lehrer Walter Kürschner einen zumeist aus archi valischem Material geschöpften Vortrag: „Jagdrecht und Jagdausübung der Deutschordensherren zu Marburg im 17. Jahrhundert.“ Nach einem einleitenden Überblick über die Geschichte der D.-O.- Ballei Hessen im Jahrhundert des 30jährigen Krieges, die zahlreiche Streitigkeiten des Ordens mit Hessen um seine Privilegien zeigt, sprach der Vortragende zunächst über das durch Verträge mit Hessen schon stark beschränkte Jagdrecht der deutschen Herren. Sei t dem Karlstädter Vertrag von 1584 hat der Orden sowohl an den Koppeljagden als in seinen eigenen Wäl dern das Recht der hohen Jagd verloren; als Ers atz lieferte der Landgraf jährlich 2 Hirsche und Sauen ins Deutsche Haus. Auch die Art der Jagd ausübung unterliegt vielen Beschränkungen; so ist z. B. nur das Hetzen und Fangen mit Hunden, Lappzeug , Garn und Netzen erlaubt; die Flinte ist verboten und wird erst 1682 durch den „Kasseler Vergleich“ freige geben. Für jetzige Begriffe sehr groß ist dagegen die räumliche Ausdehnung der Jagdgerechtigkeit der Ballei: abgesehen von einigen dazwischenliegenden
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