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einstätigkeit [Vereinstätigkeit] auszuschließen, und es liegt uns nichts ferner, als „den Katholiken Hessens ihre Beurteilung von Personen und Zeitumständen zu verkümmern“, wie Herr Professor Weber sich in seiner Gegenerklärung auszudrücken beliebt.

Wir waren aber zu unserer Erklärung veranlaßt worden, weil jene irreführenden Behauptungen in der Hauptstadt des Landgrafen Philipp, vor hessischen Landsleuten gefallen waren und weil sie durch den Druck noch in weitere Kreise getragen worden sind. Aus der Mitte unseres Vereins heraus waren wir aufgefordert worden, Stellung zu jener Veröffentlichung zu nehmen. Wir verlangen nicht, daß Herr Professor Weber den reformatorisch gesinnten Landgrafen „in lichtvoller Beleuchtung“ darstellt, wohl aber durften wir von ihm erwarten, daß er die angeblichen Tat sachen, die er zumeist einem von der wissenschaftlichen Kritik wenig günstig beurteilten Werke 1 ) entnommen hatte, einer Prüfung unterzog, ehe er sie in öffent licher Versammlung vor einem Publikum, das sie auf Treu und Glauben hinnehmen mußte, in einseitiger Beleuchtung vorbrachte.

Durch das, was er in seiner Gegenerklärung ausgeführt hat, hat er den Vorwurf nur verstärkt, den wir gegen ihn erheben mußten. Es ist hier nicht der Ort, auf alle von Herrn Prof. Dr. Weber vorgebrachten Punkte ausführlich zu erwidern, und die Diskussion darüber, ob die Landesfürsten und insbesondere Landgraf Philipp berechtigt waren, Teile von Klostergütern zu öffentlichen Zwecken und als Domanialgut einzu ziehen, und inwieweit dies geschehen ist, wird überhaupt auszusetzen haben, bis das quellenmäßige Material, das der Veröffentlichung entgegengeht, der allgemeinen Be nutzung offenstehen wird 2 ). Wir können aber, um

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1 ) Rady , Geschichte der katholischen Kirche in Hessen bis zur Reformation.
     Mainz 1904. — Vgl. die Besprechungen von Herrmann in den ,.Beiträgen zur
     hessischen Kirchengeschichte“ Bd. II Heft 3, und Dersch, Grundlinien zur
     hessischen Kirchengeschichte etc., ebenda Heft 4.

2 ) Während diese „Erklärung“ gedruckt wurde, ist ein Werk von W. Wolff „Die
     Säkularisierung und Verwendung der Stifts- und Klostergüter in Hessen-Kassel
     unter Philipp dem Großmütigen

 

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