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— 137 — nicht durch Schweigen den Schein der Zustimmung hervorzurufen, nicht umhin, schon jetzt einige der von Herrn Weber mitgeteilten angeblichen Tatsachen in ein richtigeres Licht zu setzen. Wenn er auf die Frage der Doppelehe und den sittlichen Wandel des Landgrafen auch neuerdings mit besonderer Betonung hinweist, so haben wir nicht nötig, hierauf einzugehen, da sich unsere Erklärung auf diesen Teil seiner Erörterungen überhaupt nicht bezog. Wir möchten aber dem Herrn Verfasser nicht vorenthalten, daß wir entschieden dagegen auftreten würden, wenn im Bereiche unserer Vereinstätigkeit jemand den Versuch machen würde, aus dem Privatleben einzelner Päpste Schlußfolgerungen auf die Idee zu ziehen, deren Träger sie waren. Gerade von protestantischer Seite hat der Landgraf nach der angedeuteten Seite hin schärfste Kritik erfahren. Falsch ist es aber, wenn behauptet wird, Geld und Kostbarkeiten aus den Klöstern seien in das Landgrafenschloß nach Kassel gewandert. Die Einschmelzung von Silbergerät und die Verwendung des daraus geprägten Geldes hat mit der Aufhebung der Klöster und mit der Reformation nicht das geringste zu tun. Als der Landgraf im Jahre 1525, also vor Beginn der Kirchenreformation in Hessen, als Mitglied des schwäbischen Bundes zur Beisteuer gegen den Bauernaufruhr mit Geld und Truppen veranschlagt wurde und sich selbst genötigt sah, ein ansehnliches Heer ins Feld zu stellen, zog er, wie es andere, auch geistliche Fürsten getan haben, die Klöster seines Landes zu einer Steuer heran ___________________________________________________________ und Wilhelm IV.“ erschienen (Gotha, Perthes , 1913), auf das wir verweisen.
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