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nicht durch Schweigen den Schein der Zustimmung hervorzurufen, nicht umhin, schon jetzt einige der von Herrn Weber mitgeteilten angeblichen Tatsachen in ein richtigeres Licht zu setzen.

Wenn er auf die Frage der Doppelehe und den sittlichen Wandel des Landgrafen auch neuerdings mit besonderer Betonung hinweist, so haben wir nicht nötig, hierauf einzugehen, da sich unsere Erklärung auf diesen Teil seiner Erörterungen überhaupt nicht bezog. Wir möchten aber dem Herrn Verfasser nicht vorenthalten, daß wir entschieden dagegen auftreten würden, wenn im Bereiche unserer Vereinstätigkeit jemand den Versuch machen würde, aus dem Privatleben einzelner Päpste Schlußfolgerungen auf die Idee zu ziehen, deren Träger sie waren. Gerade von protestantischer Seite hat der Landgraf nach der angedeuteten Seite hin schärfste Kritik erfahren.

Falsch ist es aber, wenn behauptet wird, Geld und Kostbarkeiten aus den Klöstern seien in das Landgrafenschloß nach Kassel gewandert. Die Einschmelzung von Silbergerät und die Verwendung des daraus geprägten Geldes hat mit der Aufhebung der Klöster und mit der Reformation nicht das geringste zu tun. Als der Landgraf im Jahre 1525, also vor Beginn der Kirchenreformation in Hessen, als Mitglied des schwäbischen Bundes zur Beisteuer gegen den Bauernaufruhr mit Geld und Truppen veranschlagt wurde und sich selbst genötigt sah, ein ansehnliches Heer ins Feld zu stellen, zog er, wie es andere, auch geistliche Fürsten getan haben, die Klöster seines Landes zu einer Steuer heran

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     und Wilhelm IV.“ erschienen (Gotha, Perthes , 1913), auf das wir verweisen.
      W. hat (S. 384) berechnet, „daß etwa 59 Prozent des säkularisierten
     Klosterguts durch Philipp den Großmütigen und Wilhelm IV. zu rein kirchlichen,
     kirchlich-wissenschaftlichen und speziell-wohltätigen Zwecken verwendet
     worden sind, weiter 3 Prozent zur Belohnung treuer Dienste gemäß dem
     Landtagsabschied vom 15. Oktober 1527, endlich 38 Prozent zu den Aufgaben
     der Hof- und Landesverwaltung als Ersatz für die früheren Leistungen der nun
     aufgehobenen Klöster und Stifter“. — Wolff weist aber auch mit Recht darauf
     hin, in wie großem Umfang katholische Fürsten, unter ihnen Kaiser Karl V.
     selbst, Kirchengut säkularisiert und kirchliche Vermögen für Landeszwecke in
     Kontribution gesetzt haben.

 

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