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„in bar oder in silbernem und goldenem Geräte“. Und es wurde genau über das eingeschmolzene Metall Rechung geführt. Er hätte nicht so schnell und energisch den gefährlichen Brand des Bauernkriegs löschen können, wenn er nicht finanziell im Stande gewesen wäre, Truppen zu unterhalten. Und sind nicht gerade die Klöster, hessische wie außerhessische, durch das Eintreten des Landgrafen der größten Gefahr entronnen? Es war nicht das erste und nicht das letzte Mal, daß zur raschen Beschaffung von barem Geld in Kriegs zeiten die in Kirchen und Klöstern vorhandenen Kleinodien als eine Steuer beansprucht und herge geben wurden.

Falsch ist es, daß Landgraf Philipp „durch einen Machtspruch ( Homberger Synode)“ die Klöster aufgelöst habe. Die Homberger Synode vom Oktober 1526 hat nur die Bedeutung einer Vorberatung, an der Anhänger beider Richtungen teilnahmen. Die nach Be endigung des Tages entworfene Kirchenordnung ist bekanntlich niemals Gesetz geworden, zumal auch Luther sie nicht billigte. Die Reform der Klöster wurde erst im nächsten Jahre, nach Philipps Plane ganz allmählich, zunächst durch Entsendung von Predigern, die die Mönche mit der neuen Lehre bekannt machen sollten, vorbereitet 1 ) und durch den Kasseler Landtag vom Oktober 1527 gebilligt. Den Insassen war es unbenommen, in den Klöstern zu bleiben, oder gegen eine vom Landgrafen gezahlte Pension außerhalb zu leben. Einzelne Klöster hatten selbst den Antrag auf Aufhebung gestellt, andere blieben noch Jahre lang, bis zum Aussterben der Insassen, bestehen. Den noch lebenden Stiftern von Kloster gütern ist vom Landgrafen vielfach auf ihr Verlangen der Betrag ihrer Stiftungen zurückgezahlt worden. Alles das hat Herr Professor Weber seinen Zuhörern und Lesern mitzuteilen unterlassen, obgleich es ihm wenigstens zum Teil aus der von ihm benutzten Literatur bekannt sein mußte, und obgleich es zu einer gerechten Beleuchtung der Vorgänge erforderlich gewesen wäre.

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1 ) Vgl. Küch im 38. Bande unserer Vereinszeitschrift S, 232 ff.

 

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