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noch zu keinem wirklichen Frieden gekommen, als das Jahr 1866 dem Kurfürstentum ein Ende machte. Da zeigte es sich aber, daß trotz all der erbitterten Streitigkeiten zwischen den Ständen und dem Kurfürsten das Volk mit großer Liebe an dem angestammten Herrscher hing. Durch den interessanten Vortrag angeregt, teilte Sanitätsrat Dr. med. Zahn eine hübsche Anekdote aus dem Leben des letzten hessischen Kurfürsten mit, die dessen Leben und Handlungsweise trefflich charakterisiert.

Der dritte Geschichtsabend fand nach einer längeren Pause am 28. Februar 1913 statt. Ökonomierat Metz sprach in sehr anziehender und interessanter Weise über „Das politische Kurhessen von 1816 bis 1866, seine Verfassung und Verwaltung“, und setzte damit die Betrachtung des geschichtlichen Gebietes, dem die vorhergegangenen Geschichtsabende gewidmet waren, fort. Der Redner gab keine trockenen Aufzählungen, sondern zeigte zugleich, wie die einzelnen staatlichen Einrichtungen geschaffen wurden, wobei er ein lebendiges Bild der innerpolitischen Tätigkeit der letzten hessischen Fürsten und ihrer Regierungen entwarf. Besonders zu erwähnen ist das sog. Organisationsedikt des Kurfürsten Wilhelm II., das eine umfassende Umgestaltung der Landesbehörden veranlaßte und besonders die Trennung von Justiz und Verwaltung durchführte. Die politische Einteilung des Landes, die ganze Verwaltung des Staates, die Tätigkeit der einzelnen Behörden sowie auch die Zusammensetzung des kurhessischen Heeres wurden an der Hand dieses Ediktes im weiteren dargelegt, ebenso im Anschluß an die Erwähnung der Verfassung vom 5. Januar 1831 die Zusammensetzung des Landtages und die Vereinbarungen zwischen Fürst und Ständen über das reiche Vermögen des Landes, das in das kurfürstliche Hausfideikommiß und das Staats-Grundvermögen geteilt wurde, aus dem der Kurfürst noch eine jährliche Rente als Hofdotation erhielt. Aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms erwähnte der Redner eine Reihe bedeutsamer Gesetze: Staatsdienstgesetz, Ablösungsgesetz, Militärdienstgesetz, Steuergesetz, Zivilprozeß-,

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