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zuschritt und dem Arresthause den Rücken wandte, schlichen Kellner und Zinn aus diesem über den Hof auf den im Dunkeln liegenden Wall, von dem sich Kellner an einem Seil herunterließ und von einem Kammacher aus der Müllergasse, der ihn im Kahn erwartet hatte, über die Fulda an das linke Ufer gebracht wurde. Kellner begab sich nun nach der Stadt und bestieg bei den Totenhöfen (am jetzigen Lutherplatz) einen bereitstellenden Wagen, der ihn über Volkmarsen und Warburg nach Paderborn brachte. Hier bestieg er den Schnellzug und gelangte über Köln nach Brüssel. In der Frühe des nächsten Morgens wurde ein Steckbrief gegen ihn erlassen und auf seine Ergreifung eine Belohnung von 500 Talern ausgesetzt. Außerdem rückten sechs Husarenpatrouillen nach den verschiedensten Richtungen ab. Das Garnisongericht bat die Regierung, bei der belgischen Regierung um Kellners Auslieferung vorstellig zu werden, die jedoch eine Auslieferung politischer Verbrecher nicht kannte. Die Regierung entsandte dann noch Polizeibeamte ins Ausland; aber alle Schritte waren vergeblich. Man konnte nur gegen diejenigen vorgehen, die verdächtig waren, an der Flucht Kellners teilgenommen zu haben, in erster Linie gegen die im Kastell zurückgebliebenen Soldaten. Da sich in keiner Weise feststellen ließ, daß Zinn, der am Morgen nach Kellners Flucht ebenfalls Kassel verlassen hatte, seinen Kameraden einen Schlaftrunk oder berauschende Getränke gegeben hatte, wurden nur einzelne Leute wegen Wachtvergehens bestraft. Schott erhielt allerdings 3 Wochen strengen Arrest. Es schien, als ob überhaupt nichts näheres über die Flucht ermittelt werden sollte. Da meldete sich beim kurhessischen Generalkonsul in Paris ein kurhessischer Demokrat, der Porträtmaler Richter aus Kassel. Er sei in der Lage, die ganze Sache aufzuklären und der kurhessischen Regierung Material über die Teilnahme an der Befreiung Kellners zu liefern. Er bekam 5 Napoleonsdors, wurde nach Kassel geschafft und auf seinen Wunsch im Kastell in Schutzhaft gebracht. Er machte nun einige Mitteilungen, u. a. daß er einen Plan zur Befreiung Kellners ge- [gemeinsam]

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