vorherige Seite  -  zurück  -  nächste Seite
 
 

..

- 46 -

5. Die letzte Monatsversammlung am 16. März 1914 brachte einen ebenso verdienstvollen wie fesselnden Vortrag des Vorsitzenden, Herrn Generals Eisentraut, über den Schutz der Bodenaltertümer in Preußen“.

Dank der rastlosen Forschung der Gegenwart ist es eine unbestrittene Tatsache, daß der Mensch sich von den unscheinbarsten Anfängen erst allmählich zu dem Geschöpf entwickelt hat, das heute die Erde beherrscht. Wir wissen nicht, wie viel Millionen von Jahren diese Anfänge zurückgehen. Wodurch aber, wird man fragen, haben wir Aufschlüsse erhalten über den Zustand des Menschen in dieser frühen Zeit? Sicher war es nur zum geringen Teil schriftliche Überlieferung; die ältesten Inschriften gehen über das vierte Jahrtausend vor Christus nicht hinaus. Das aber ist nur ein ganz kleiner Bruchteil der Zeit, in der es sich um das alte Menschengeschlecht handelt. Unsere Kenntnis verdanken wir in der Hauptsache den Spuren, die der Mensch in der Erde zurückgelassen hat, wie Knochen, Gebrauchsgegenständen und Spuren von Wohnstätten. Nicht jeder kann in diesem Buche richtig lesen, viele haben schon verständnislos darin geblättert, und von den kostbarsten Blättern sind schon viele zerfetzt und zerstört. Wollen wir dieses Buch vor weiterer Zerstörung bewahren, so müssen wir es unter gesetzlichen Schutz stellen. Ein Ruf nach solchem Schutz wird immer erst laut, wenn Gefahr droht. Im zweiten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts, als Griechenland noch unter türkischer Herrschaft stand, hatten sich auf der Akropolis von Athen Kalkbrenner niedergelassen, die die umliegenden Bildwerke zerschlugen und ungestört in ihre Öfen wandern ließen. Es war ein Fremder, ein Engländer, der die freiliegenden Bildwerke sammelte und nach London brachte, wo im britischen Museum noch heute die wertvollsten Zeugnisse der Kunst des Phidias vereinigt sind. Als Griechenland dann vom Türkenjoch befreit und selbständig geworden war, hat es sich sogleich die ihm verbliebenen Schätze seiner klassischen Vorzeit gesichert und 1834 gesetzlich bestimmt, daß alle Bodenfunde in Griechenland National- [Nationaleigentum]

..