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Wie viele Urnen mögen im Boden gesteckt haben und noch darin stecken, wie viele sind absichtslos zerstört worden, wie wenige sind in die Museen gelangt! So ist es auch mit den gefundenen Stein-, Bronze- und Eisenteilen. Wieviel Schmucksachen werden im Schmelztiegel des Goldschmieds verschwunden sein und wie viele unansehnliche Altertümer sind schon vernichtet worden! Es muß jedoch anerkannt werden, daß gerade in Hessen die Aufklärung über den Wert der Bodenaltertümer in allen Schichten der Bevölkerung mehr nnd [und] mehr Platz gegriffen hat. An einer Reihe von Orten werden die Schüler schon durch ihre Lehrer angehalten, solche Altertümer auf den Ackern zu sammeln. Ausgrabungen sollten nur bei wirklichem geschichtlichen Interesse und bei sorgfältigstem Verfahren vorgenommen werden. Häufiger als man annimmt, wurden auch in Preußen bisher Bodenaltertümer zu Zwecken des Gelderwerbs ausgegraben, am meisten im Rheinland, wo römisches Glas und römische Schmuckgegenstände seit je einen beliebten Handelsartikel bilden; aber auch in Norddeutschland bestand diese Gefahr; hier waren besonders im Flachland und auf den Inseln die alten Steingräber gefährdet. Auf Rügen zählte man vor 100 Jahren noch 2000 Hünengräber, die heute alle geöffnet oder angegraben sind. Auch in Hessen findet man selten ein Hügelgrab, das nicht schon einmal durch Unbefugte durchwühlt wurde. So ist es auch in den anderen preußischen Provinzen. Der verzeihlichste Irrtum schließlich, der diese Denkmäler gefährdet, liegt in der Anlage von Fabriken, Ziegeleien usw. Beim Urbarmachen fallen mit der Heide auch die in ihr liegenden Denkmäler zum Opfer.

Die Schädigungen, die heute unsern Bodenaltertümern widerfahren, bestehen also darin, daß sie ohne wissenschaftliche Beobachtung zu Grunde gehen, daß durch falsches Sammeln Zusammengehöriges auseinandergerissen und in alle Welt verschleppt wird. Zur Abhilfe ist notwendig, daß 1. für die Ausgrabungen die Genehmigung der zuständigen Behörde erteilt wird, daß 2. Gelegenheitsfunde der Behörde gemeldet werden

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