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- 60 - sich Rechtsanwalt Dr. Dellevie, Bibliotheksdirektor Dr. Brunner,
Privatmann Wentzell, Rechnungsdirektor
Woringer und Generalmajor
z. D. Eisentraut
beteiligten, sprach sich Direktor Dr. Brunner
besonders über die Untreue der Frau v. Lindenthal aus. — Sodann erinnerte Bibliothekar Dr. Hopf an
den Jahrestag der kurhessischen
Verfassung, den 5. Januar
1831. Die Versuche, eine solche zu schaffen, gingen ja bekanntlich
auf die im Anschluß an die Verhandlungen
des Wiener Kongresses gegebene Zusicherung, eine Repräsentativverfassung
zu schaffen, zurück, wie es Artikel 13 der Bundesakte vom 8.
Juni 1815 feststellte. Die Verhandlungen, die 1816 mit den
Ständen eingeleitet wurden, scheiterten namentlich an der Hartnäckigkeit
dieser; die 20er Jahre mit den Karlsbader Beschlüssen waren erst recht
keine Zeit für eine Verfassungsgabe,
und erst infolge der Juliereignisse des Jahres 1830 kam dann
die Verfassung zustande, die am 5. Januar vom Kurfürsten Wilhelm II.
unterzeichnet und in den nächsten Tagen beschworen und verkündet ward.
Redner sprach dann eingehend über die
kritischen Stellen der Verfassungsurkunde, zu denen namentlich
die Ministerverantwortlichkeit mit der Möglichkeit der Ministeranklage,
gehören, wie auch die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung.
Andere Mängel waren namentlich in der Unklarheit der Wahlbestimmungen enthalten, daß diese Verhältnisse einer baldigen Ernüchterung
Platz machten, ward noch erwähnt, ebenso die Tatsache, daß der Bundestag
wenig erbaut war von dieser so überaus
freisinnigen Verfassung.
Bei der sofort sich anschließenden Aussprache erzählte Herr Geheimrat
Fritsch,
daß er sich noch sehr wohl entsinne, als Quintaner im Lyceum Fridericianum das Hochrufen der Menge gehört zu haben,
die auf dem Friedrichsplatze
die Entscheidung des Kurfürsten Wilhelm II. in der Frage der
Bewilligung einer Verfassung erwartet hatte. Direktor Dr. Brunner
machte aufmerksam auf die ganz undurchführbare
Bestimmung der Verfassung,
daß jeder Beamte die verfassungsmäßige Zulässigkeit der ihm zugehenden
Verfügungen seiner Vorgesetzten
prüfen und danach handeln sollte. Buch- [Buchdruckereibesitzer] |
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