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handschriftlichen Segenbücher (Brauchbücher, Sympathiebücher, Gesahnehefte, Haus- und Rezeptbüchlein, Kunst- und Zauberbücher) sind abzuschreiben, leihweise zur Verfügung zu stellen oder, wenn irgend möglich, zu erwerben. Bei einer Abschrift der Einzelstücke ist eine kurze Beschreibung der Handschrift erwünscht (Blattzahl, Format nach Zentimetern, ob ein oder mehrere Schreiber, ob die Handschrift ausgeschmückt ist, ob Schreiber oder Herkunft bekannt sind u. dergl.). Es ist ferner wünschenswert, daß bei Büchlein, in denen Rezepte und Segen gemischt stehen, auch die Rezepte abgeschrieben werden. Jedenfalls ist jedes Rezept zu notieren, dem eine gewisse Zauberwirkung zugeschrieben wird.

3. Es muß die in den einzelnen Landschaften vorhandene gedruckte Segenliteratur möglichst lückenlos festgestellt werden. Dabei sind, wo sich ihr Erwerb oder die leihweise Hergabe nicht ermöglichen läßt, die Texte der Einblattdrucke und kleineren fliegenden Zettelliteratur (wie etwa von Himmelsbriefen, Schutz- und Trutzzetteln, den wahrhaften Längen Christi und Maria, Tobiassegen, Frais- und Gichtbriefen usw.) buchstabengetreu abzuschreiben, während bei größeren Zauberbüchern (wie etwa dem Romanusbüchlein, dem 6. und 7. Buch Mosis, dem siebenmal versiegelten Buch, dem Buch Jezirah, dem wahrhaft feurigen Drachen, den Schätzen aus Klosterbibliotheken, Fausts Höllenzwang, den Albertus-Magnus-Büchern usw.) die Angabe des vollen Titels mit Verlag, Erscheinungsjahr und -ort, sowie Format in Zentimetern genügt. Zu dieser gedruckten Segenliteratur sind auch volkstümliche Gebete zu rechen, denen eine Art zauberhafter Wirkung zugeschrieben wird, wie etwa die sieben Himmelsriegel, die sieben Schloß, der himmlische Hof der sel. Luitgard von Wittichen, das goldene Paternoster und das goldene Avemaria usw.

Wir bitten unsere Mitglieder, bei ihren Aufzeichnungen folgende Punkte besonders zu beachten:

1. Alle Einsendungen sind zu richten an den Vorstand des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde in Kassel, Landesbibliotheksgebäude.

 

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