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genommene [vorgenommene] dritte Wahl, in der Wippermann wiederum, aber auf nur 5 Jahre gewählt wurde, erklärte wegen dieser Beschränkung in der Wahldauer die Regierung für ungesetzlich. Wippermann verzichtete und nun wurde der Vizebürgermeister Pfarrer Jäger gewählt. Von diesem verlangte die Regierung auf Grund des § 42 der kurhessischen Gemeindeordnung einen Be fähigungsnachweis, erkannte aber seine bisherige Tätig keit als Vizebürgermeister als solchen nicht an. Nun wurde Obergerichtsanwalt Hartwig, dann Bibliothekar Dr. Bernhardi und hierauf Justizamtmann Schanz in Felsberg gewählt, die alle drei ablehnten, weil die Wahl nur auf 5 Jahre stattgefunden hatte. Eine sie bente Wahl, die auf den Stadtgerichtsrat Ludwig Arnold fiel, fand dann endlich die Bestätigung der Regierung. Vermutlich hatte sich Arnold der Regierung gegenüber bereit erklärt, auf den Oberbürgermeisterposten zu verzichten, sobald ihn die Regierung auf einen anderen Posten beriefe, von welchem Zugeständnis die Regierung bald Gebrauch machte.

Privatmann Wentzell fragte, ob sich nichts über einen, nach einer Inschrift auf einem Grabstein zu Frommershausen am 11. November 1832 daselbst begangenen Mord ermitteln lasse.

 

4. Am 4. Dezember 1916. Der Schriftführer, Rechnungsdirekter Woringer, der an Stelle des ver hinderten Vorsitzenden die Versammlung leitete, erteilte nach einigen geschäftlichen Mitteilungen dem Geheimen Regierungsrat, Professor Scheibe das Wort zu einem Vortrage über die Kasseler Gotteskastenrech nung vom Jahre 1595, welche sich im Besitze des Ge schichtsvereins befindet1). Redner gab nach einer Darstellung der Gründungsgeschichte der Gotteskasten in Hessen überhaupt eine Uebersicht über die Einnahmen des Kasseler Kastens, die aus Hypothekenzinsen, Kollektengeldern, Gruftgeldern für Begräbnisse in den Kirchen und Wachsgeldern von Zünften bestanden. Die Ausgaben waren mancherlei Art. An sachlichen

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1) Der Vortrag ist vollständig abgedruckt in der Zeitschrift „Hessenland“, 1917, S. 66.

 

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