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in der Mundart. Ferner entwickelt sich der Begriff der Wortgeographie immer deutlicher als ein wichtiges Hilfsmittel der historischen Landeskunde. Über den Zeitpunkt der Fertigstellung des großen Werkes läßt sich noch nichts aussagen; vorläufig ist erst ein Hessen-Nassauisches Wörterarchiv geschaffen, das auch nach dem einstigen Druck des Wörterbuchs fortzuführen sein wird. Mit der eindringlichen Bitte an alle Anwesenden um weitere rege Beihilfe schloß der Vortragende.

An zweiter Stelle trug der Vorsitzende des Vereins, Archivrat Dr. Knetsch Einiges „Aus der Geschichte der althessischen Ritterschaft“ vor. Er machte zuerst allgemeinere Angaben über die seit 1532 als Korporation bestehende hessische Ritterschaft, die 1810 durch Teilung des Vermögens, der Einkünfte der Stifte Kaufungen und Wetter, in einen kurhessischen und einen darmstädtischen Teil zerlegt worden ist. Um 1550 gab es in Hessen noch etwa 170 adelige Geschlechter, 1633 noch 94, 1888 konnte v. Buttlar in sein Stammbuch noch 39 Familien aufnehmen, seitdem sind wieder einige davon erloschen, anderen droht dasselbe Geschick. Von den der hessischen Ritterschaft Kasselischen Anteils angehörigen Geschlechtern sind 23 althessischen Ursprungs, 8 sind niedersächsischer Herkunft, 2 stammen aus Thüringen. Dazu kommen die Grafen von Schaumburg und die Freiherren von Cornberg, die beide des Stammes Brabant sind, die Schaumburger als Enkel des letzten Kurfürsten, die von Cornberg als Nachkommen Landgraf Wilhelms IV. An diese 35 Geschlechter reihen sich noch 4 Familien an, deren Vorgeschichte ausführlich besprochen wurde. Die aus den Niederlanden stammenden Freiherren v. Verschuer sind seit dem 17. Jahrhundert in der Gegend von Rotenburg ansässig, sie wurden 1696 in den Reichsfreiherrenstand erhoben und 1820 in die hessische Ritterschaft aufgenommen. Die Freiherren Waitz von Eschen genannt von Hilchen werden aus einer bürgerlichen Familie der Niedergrafschaft Katzenelnbogen aus Bärstadt bei Langenschwalbach hergeleitet. 1768 wurde Johann Friedrich Hilchen geadelt und erhielt gleichzeitig vom Landgrafen Friedrich II. die Erlaubnis zur Annahme

 

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