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Es wurde darauf Entlastung erteilt. Der Ortsbeitrag wurde in der bisherigen Höhe von l M 50 d belassen. Man schritt darauf zur Wahl des Vorstandes. Es wurden gewählt:

zum  Vorsitzenden  Archivrat Dr. phil. Knetsch,

   „    Schriftführer   Archivar Dr. phil. Dersch,

   „    Kassenführer Landgerichtsrat Heer,

   „    Konservator  Kunstmaler und Universitätszeichenlehrer Giebel.

Die beiden Mitglieder des Redaktionsausschusses für Marburg, Geheimer Archivrat Dr. phil. Küch und Archivar Dr. phil. Dersch wurden durch Zuruf wiedergewählt.

Ein Rundgang durch die Sammlungen schloß sich an die Hauptversammlung an.

 

3. In der Sitzung vom 7. November 1918 sprach Prof. Dr. E. Maaß über Seelenabwehr im Volksglauben. Der Vortragende ging von einer bisher unbeachteten oder grob mißverstandenen Stelle des römischen Historikers des 4. Jahrhunderts n. Chr., Ammianus Marcellinus, aus, der in der Schilderung der Kämpfe zwischen Römern und Alemannen i. J. 356 im Elsaß vergleichsweise von Gräbern redet, die gegen die Gewohnheit der Antike abseits vom Verkehre lagen und außerdem mit Netzen umstellt waren. Er wies zunächst nach, daß die Notiz des Historikers sich notwendig auf römische Beerdigungsverhältnisse bezieht, daß die betreffenden Toten als unheimlich und gefährlich angesehen wurden, endlich aus allerlei Spuren und Anzeichen innerhalb der altrömischen Kultur, daß die Netze den Toten verhindern sollten, den nächsten Umkreis des Grabes zu verlassen, unter die Lebenden zurückzukehren und sie physisch oder psychisch zu schädigen. Eine völlige Analogie zu diesem, wie Ammians Erwähnung lehrt, weitverbreiteten römischen Grabesbrauch hat sich im Elsaß gefunden, wo noch in neuerer Zeit das Grab der Wöchnerin mit Garn umsteckt zu werden pflegte. Gerade junge Mütter galten als Wiedergänger und wurden gefürchtet. Ferner in Westpreußen und bei verschiedenen Naturvölkern.

 

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