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§ 2. Zweck und Gebiet des Vereins.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953; er dient der Erforschung der hessi schen Geschichte, Landes- und Volkskunde, sowie der Erhaltung ihrer Denkmäler; er erstrebt die Vertiefung und Verbreitung heimatgeschichtlicher Kenntnisse als Grundlage der Liebe zur Heimat in allen Schichten des Volkes.

Sein Arbeitsgebiet ist das ehemalige Kurfürstentum Hessen. Gebietsteile, die dem ehemaligen Kurfürstentum Hessen nicht angehört haben, können dem Arbeitsgebiete des Ver eins angeschlossen werden.

 

§ 6. Beiträge

Der Jahresbeitrag wird alljährlich gelegentlich der Jahreshauptversammlung vom Gesamt vorstande festgesetzt.

Die Mitglieder führen ihren Beitrag an die Zweigvereine ab, die dann mit dem Haupt verein abrechnen.

Korrespondierende und Ehrenmitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen nicht verpflichtet.

Die Beiträge der körperschaftlichen Mitglieder bestimmen sich nach den mit diesen getroffenen besonderen Vereinbarungen (§ 4).

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mit glieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 9, Absatz g)

Zur Auflösung des Vereins ist nur eine mindestens 6 Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung zu berufende Hauptversammlung berechtigt, in der sich drei Viertel der erschienenen Mitglieder für die Auflösung erklären. Die Bestimmung wegen der Abrundung zu f) gilt auch hierbei. Das Vermögen des Vereins fällt bei seiner Auflösung an die Historische Kommission für Hessen und Waldeck in Marburg, die es ausschließlich für die vom Verein verfolgten gemeinnützigen Zwecke verwenden darf.

 

B. Bericht über die Tätigkeit der Zweigvereine

I. BIEDENKOPF

Der Geschichtsverein für den Kreis Biedenkopf hielt seine Jahreshauptversammlungen am 6. Oktober 1954 und am 13. April 1955 ab.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus 1. Vorsitzende Frau Dr. Blöcher, 2. Vorsitzender Schriftleiter Heyl , der mitverantwortlich ist für die Herausgabe der Geschichts-Blätter, die von nun ab wieder als Beilage des „Hinterländer Anzeigers“ viermal jährlich erscheinen können. Schriftführer ist Lehrer G. Bäumner, Kassierer Kaufmann Kunze, Beisitzer Pfarrer Lommler und Pfarrer Failing . Landwirtschaftsrat Fischer hielt einen Lichtbildervortrag: Streifzüge durch das ehemalige hessische Hinterland.

E. Blöcher

 

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