Die wiedergewählten Vorstandsmitglieder nehmen die Wahl sogleich an, der zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählte nicht anwesende Oberarchivrat Dr. Hans-Enno Korn gibt seine Zustimmung am 17. Juni 1973 in der Hauptversammlung der Mitglieder.
Die Festsetzung des Jahresbeitrages gem. § 9 (1) der Satzung geschieht wie folgt: Der Hauptausschuß sieht vorläufig von einer Anhebung des Jahresbeitrages auf DM 20,— (übrige Positionen unverändert) angesichts der günstigen Finanzlage ab, schlägt aber der Hauptversammlung der Mitglieder vor, den Hauptvorstand zu einer Erhöhung auf DM 20,- zu ermächtigen, wenn die wirtschaftliche Situation das im Laufe des 2. Halbjahres 1973 erforderlich macht. (Die Jahreshauptversammlung der Mitglieder stimmt diesem Vorschlag am 17. Juni 1973 mit 88 Stimmen zu, ablehnende Stimmen: 2, Enthaltungen: -.)
In der Frage des Beitrages der korporativen Mitglieder - der Zweigverein Witzenhausen hatte hierzu einen Änderungsantrag gestellt - beharrt der Hauptausschuß nach längerer Aussprache bei dem Beschluß von Gelnhausen (27. Juni 1970, Mitteilungen NF 5, Seite 10). Danach werden vom Beitrag des korporativen Mitgliedes an den Schatzmeister DM 30,- abgeführt, darüber hinausgehende Beträge werden vom Zweigverein vereinnahmt. Für den Zweigverein Biedenkopf wird wegen der verwaltungsmäßigen Zuordnung zum Reg. Bez. Wiesbaden die bisherige Sonderregelung beibehalten.
Der Vorsitzende Dr. Karl. E. Demandt schließt die Sitzung um 19.00 Uhr mit einem herzlichen Dank an die Zweigvereine für die geleistete Arbeit.
Kurt Günther
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