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Die nun folgende Neuwahl des Hauptvorstandes für die nächsten drei Jahre wird von Senatspräsident a.D. Hermann Bettenhäuser geleitet. Der Wahlleiter stellt fest, daß 14 Mitglieder des Hauptausschusses stimmberechtigt sind. Der stellvertretende Vorsitzende, Frau Oberstudienrätin i. R. Dr. Elsa Blöcher (Biedenkopf), hat das Amt aus Gesundheitsgründen niedergelegt. Hier ist eine Neuwahl erforderlich geworden. Die übrigen Vorstandsmitglieder haben sich zur Wiederwahl gestellt und alle werden wie folgt gewählt:
  
1. zum Vorsitzenden

Oberarchivrat Dr. Karl E. Demandt

355 Marburg/Lahn

Friedrichsplatz 15 mit 14 Stimmen
 

2. zum stellvertr.
Vorsitzenden

Oberarchivrat Dr. Hans-Enno Korn

355 Marburg/Lahn

Gabelsbergerstraße 37a mit 14 Stimmen
 

3. zum Schriftführer

Dr. Kurt Günther

35 Kassel-Ha.

Wolfhager Straße 338 mit 14 Stimmen
 

4. zum stellvertr.
Schriftführer

Studiendirektor Dr. Wilhelm Engelbach

35 Kassel

Kohlenstraße 66 mit 14 Stimmen
 

5. zum Schatzmeister

Dipl.-Kaufm., Dipl. Handelslehrer Dr. Manfred Lasch

35 Kassel-Ha.

Waldecker Straße 41 mit 12 Stimmen,  2 Neinstimmen

 

6. zum stellvertr.
Schatzmeister 

Dipl.-Kaufmann Hans Ringelhann

3501 Fuldabrück (Dörnhagen) mit 14 Stimmen
 

   

Die wiedergewählten Vorstandsmitglieder nehmen die Wahl sogleich an, der zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählte nicht anwesende Oberarchivrat Dr. Hans-Enno Korn gibt seine Zustimmung am 17. Juni 1973 in der Hauptversammlung der Mitglieder.

Die Festsetzung des Jahresbeitrages gem. § 9 (1) der Satzung geschieht wie folgt: Der Hauptausschuß sieht vorläufig von einer Anhebung des Jahresbeitrages auf DM 20,— (übrige Positionen unverändert) angesichts der günstigen Finanzlage ab, schlägt aber der Hauptversammlung der Mitglieder vor, den Hauptvorstand zu einer Erhöhung auf DM 20,- zu ermächtigen, wenn die wirtschaftliche Situation das im Laufe des 2. Halbjahres 1973 erforderlich macht. (Die Jahreshauptversammlung der Mitglieder stimmt diesem Vorschlag am 17. Juni 1973 mit 88 Stimmen zu, ablehnende Stimmen: 2, Enthaltungen: -.)

In der Frage des Beitrages der korporativen Mitglieder - der Zweigverein Witzenhausen hatte hierzu einen Änderungsantrag gestellt - beharrt der Hauptausschuß nach längerer Aussprache bei dem Beschluß von Gelnhausen (27. Juni 1970, Mitteilungen NF 5, Seite 10). Danach werden vom Beitrag des korporativen Mitgliedes an den Schatzmeister DM 30,- abgeführt, darüber hinausgehende Beträge werden vom Zweigverein vereinnahmt. Für den Zweigverein Biedenkopf wird wegen der verwaltungsmäßigen Zuordnung zum Reg. Bez. Wiesbaden die bisherige Sonderregelung beibehalten.

Der Vorsitzende Dr. Karl. E. Demandt schließt die Sitzung um 19.00 Uhr mit einem herzlichen Dank an die Zweigvereine für die geleistete Arbeit.

Kurt Günther

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