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damit zu rechnen, daß gerade zum offiziellen 150. Geburtstag des Geschichtsvereins Ende dieses Jahres zumindest mit der Veröffentlichung des ersten Beitrages in dieser Reihe zu rechnen ist. Damit leistet dann der Hessische Landtag auch einen Beitrag zum Vereinszweck des Geschichtsvereins, wie ihn Karl Bernhardi am 29.12.1834 beschrieb. Mein besonderes Anliegen ist es, bis zur 40-Jahrfeier der Hessischen Verfassung von 1946 und dem Zusammentreten des ersten Landtages unter dieser Verfassung am 1.12.1946 das biographische Handbuch aller in der Verfassungszeit tätig gewesenen Abgeordneten hessischer Landesparlamente, einschließlich des Nebenzweiges der preußischen Kommunal-Landtage in der Provinz Hessen-Nassau zu veröffentlichen, um so zu jenem Teil des Vereinszweckes einen wesentlichen Beitrag zu leisten, den Karl Bernhardi umschrieben hatte mit dem "Wirken der Fürsten und Herren des Landes und aller ausgezeichneten Geister, welche auf das Schicksal ihrer Mitbürger einen entscheidenden Einfluß gehabt haben".
Herr Hauptvorstandsvorsitzender: Alles Gute für den Geschichtsverein!
  

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Professor Dr. Walter Heinemeyer, Marburg, Vorsitzender des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine und der Historischen Kommission für Hessen
Begrüßungsansprache am 24.6.1984

Auch der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine spricht dem Verein für hessische Geschichte und Landeskunde seine Glückwünsche zur 150-Jahrfeier aus. Zwar gehört der Verein trotz seiner Gründung vor 150 Jahren nicht zu den ältesten deutschen Geschichtsvereinen, und auch im heutigen Bundesland Hessen sind der Verein für Nassauische Altertumskunde in Wiesbaden von 1812 und der Historische Verein für Hessen in Darmstadt von 1833 älter, aber der Gesamtverein fühlt sich dem Kasseler Verein zu besonderem Dank verpflichtet. Das war der Grund für ihn, seinen 11. Tag der Landesgeschichte mit dem Kasseler Vereinsjubiläum zu verbinden.
Von Anbeginn zielten die Kasseler Vereinsgründer auf größere wissenschaftliche und organisatorische Gemeinschaften der hessischen und deutschen Geschichtsfreunde. So schrieb schon anläßlich der Verhandlungen zur Darmstädter Vereinsgründung im Jahre 1832 der Kasseler Privatgelehrte Georg Landau, der soeben als 24-jähriger den ersten Band seines noch heute unentbehrlichen vierbändigen Werkes "Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer" veröffentlicht hatte, an die Darmstädter Vereinsgründer: "Ich wünschte, den Verein auf beide Hessen ausgedehnt zu sehen... Eine solche Ausdehnung würde auch ein sicherer Bürge für den Bestand des Vereins sein. Die Stiftung eines solchen, wenn sie von Dauer sein und ihren Zweck erfüllen soll, erfordert ansehnlichere Mittel, als man von einer halben Million Bewohner erwarten darf". Die ablehnende Antwort, die ihm aus Darmstadt zuteil wurde, läßt erkennen, in welchem Maße die seit dem Reichsdeputationshauptschluß und dem Rheinbund auf dem Boden des alten Reiches eingetretenen staatlichen Veränderungen bereits in das Bewußtsein besonders der den Regierungen der deutschen Bundesstaaten nahe stehenden Kreise, das heißt besonders der Beamten, eingedrungen waren und daß sich auch für die

 

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