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Die Feldwirtschaft stellt unser Register ebenso differenziert dar. Zur Charak-terisierung des landwirtschaftlichen Betriebes auf der Domäne der Sababurg stehen die etwas späteren Angaben des "Oekonomischen Staates" zur Verfügung. Hiernach hielt man dort 50 Kühe (Melkvieh), von denen man 2000 Pfd. Butter und 500 Schock Käse gewann, und dazu 30 Rinder. Die Liegenschaften umfaßten 192 Äcker und 263 Wiesen27). Geerntet wurden im Durchschnitt an Korn und Hafer je 280 Viertel, an Weizen 3, an Gerste 50 und an Erbsen 4 Viertel. Das waren 617 Viertel in durchschnittlichen Jahren, doch schwankte der Gesamtertrag erheblich und erbrachte in schlechten Jahren nur 520, in guten dagegen 733 Viertel28). Zur Bestellung der Felder gehörte zunächst das Düngen, also das Ausmisten der Ställe (2 Wochen), das Mist fahren (2 Wochen), das Mist breiten (2 Wochen), das Unterpflügen des Mistes und das Pflügen überhaupt (5 Wochen) sowie das Graben (l Woche). Es folgte das Säen von Korn, Hafer und Gerste (4 Wochen) und darauf die Ernte mit mähen, schneiden, binden und einfahren (12 Wochen). Die Wiesenbewirtschaftung mit Heu-und Grummetmachen und einfahren wird in 10 Wochendiensten genannt, so daß für Feld- und Wiesenbewirtschaftung insgesamt 30 Wochendienste angeführt werden. Schließlich sind außer dem Ochsenhüten (2 Wochen) noch die Fuhren von Getreide, Stroh und Heu (entweder zur Sababurg von anderen Orten oder dorthin) in 18 Wochendiensten bezeugt. Das waren insgesamt 59 Wochen, so daß die Beanspruchung der Dienstleute für die Forstwirtschaft mit 58 Wochen derjenigen für die gesamte Landwirtschaft entsprach.

Die Zahl der wöchentlich aufgebotenen Dienstleute wurde durch die des Gesindes auf dem Vorwerk der Sababurg verstärkt. Seine Zahlen differieren nur geringfügig, da sie sich lediglich zwischen 34 und 42 eingesetzten Angehörigen des Gesindes bewegen. Es war in allen 57 Wochen eingesetzt und leistete in dieser Zeit 2168 Tagewerke. Die Zahl der wöchentlich aufgebotenen Dienstleute schwankte dagegen außerordentlich, denn sie reichten von 30 bis 280 "Mann"29), die insgesamt in den 57 Wochen 5549 Tagewerke geleistet haben. Damit weist unser Register eine Summe von 7717 Tagewerken aus, die innerhalb von 13 Monaten für das Vorwerk Sababurg und seine Bewirtschaftung erbracht worden sind. Nehmen wir an, daß in den beiden Wochen August und November, für die keine Zahlenangaben vorliegen, auch gearbeitet und nicht gefeiert wurde, dann betrug die Zahl der Tagewerke etwa 8000. Schärfer kann die außerordentlich arbeitsintensive Form der damaligen Forst- und Landwirtschaft kaum markiert werden. Die Verteilung der Dienste über den Lauf des Jahres veranschaulichen die beigegebenen Tabellen. Zu ihnen ist nichts besonderes zu bemerken, denn sie bestätigen mit ihren wechselnden Arbeitsbeanspruchungen lediglich das, was gemäß den klimatischen Bedingungen zu erwarten ist: verhältnismäßige Ruhe im Winter, steigende Beanspruchuno im Frühling und Spitzenbelastung in der Erntezeit. Die Kost, die Dienstleuten und Gesinde gereicht wurde, war zwar einfach und eintönig, aber gemäß der Schwere der Arbeit deftig und kräftig.

 

Anmerkungen

1) Veröffentlicht im Hess. Jahrb. f. Landesgesch. 24, 1974.

2) Zu Alter, Umfang und Überlieferung der hessischen Salbücher vgl. Karl E. Demandt, Repertorien des Staatsarchivs Marburg, Hauptabteilung III: Amtsbücher. 4. Salbücher. 1360-1805. 1969.

3) Ludwig Zimmermann, Der Oekonomische Staat Landgraf Wilhelms IV. Bd. 1: Der hessische Territorialstaat im Jahrhundert der Reformation (1933), Bd. 2: Der Oekonomische Staat Landgraf Wilhelms IV. nach den Handschriften bearbeitet (1934). Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 17 Bd. 1/2.

4) Vgl. K. E. Demandt, Repertorien (wie Anm. 2). 4. Salbücher S. VI f.

5) Vgl. Staatsarchiv Marburg S (= Salbuch) Nr. 338.

6) Vgl. ebda S Nr. 509.

7) Vgl. ebda S Nr. 304, Nr. 622, Nr. 639.

8) Staatsarchiv Darmstadt, Salbücher, Oberhessen Nr. 26 (Burkhards).

9) Vgl. dazu die ergänzenden Angaben in der 5. März- und der 2. Aprilwoche. Der zeitweise Ersatz des Fleisches durch Fisch dürfte auf das alte kirchliche Gebot zurückgehen, sich in der vorösterlichen Fastenzeit des Fleisches zu enthalten, das auch in evangelisch gewordenen Ländern noch lange beachtet wurde. Im Jahr 1541 endete die Fastenzeit mit der 2. Aprilwoche.

10) Hier fehlt eine Zahl. Sie ist in der Tabelle mit den vorhergehenden Gleichgesetzt worden.

11) Wolfshof und Wolfsgarten kommen im Forstortverzeichnis im Bereich des Reinhards-waldes im Forstbuch des Oekonomischen Staates nicht vor (s. Zimmermann II S. 65 f.).

 

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