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12) Hiermit dürfte das Sababurger Wildgehege gemeint sein, dessen Entwicklung aus dem Gehege der Sababurger Wildpferde seit Ende des 15. Jhs. bei Demandt, Sababurg dargestellt ist.

13) Bedeutung unklar.

14) Darunter sind Ochsen zu verstehen, die aus Polen oder Ungarn bezogen worden waren, die - nach ihren langen Wegen abgemagert - zur Mästung auf die Ämter verteilt wurden.

15) S. dazu Anm. 23.

16) Es handelt sich wohl um eine Klause, die noch aus der Zeit der berühmten Gottsbürener Wallfahrt stammte und in der Nähe dieses Ortes lag.

17) Die Vorlage hat: bann. Die Übertragung ist unsicher.

18) Die Vorlage hat: ausstellen. Nach dem Oekonomischen Staat (Zimmermann II S. 129 Titel des 12.Stücks) bedeutet es: bestellen.

19) S. Demandt, Sababurg S. 144.

20) Vgl. Kersten Krüger, Der Oekonomische Staat Landgraf Wilhelms IV. Bd. 3 Landbuch und Ämterbuch. Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen Bd. 17/3: Quellen zur Verwaltungsgeschichte der hessischen Territorien. Hier S. 22.

21) Die Erhebung für das Amt Kassel von Lorenz Holsteiner, der auch das Amt Sababurg aufgenommen hat,

ist überschrieben: Verzeichnis aller dorfe ... und deren Dienste, so sie m(einem) g(nedigen) f(ursten) und h(erren) teglich zu leisten schuldig. (Zimmermann I S. 128.)

22) Der Multiplikator 5 (Personen pro Haushalt) ist vielleicht zu niedrig, da auch 6 und 7 Personen angenommen werden; doch nennt Zimmermann I S. 130 Anm. 20 für die Stadt Treysa (auf Grund einer Bevölkerungsaufnahme Landgraf Wilhelms IV. von 1571) 426 Hausgesessene = 1836 Einwohner, was einen Multiplikator von 4,3 bedeutet.

23) Das Register umfaßt zwar 59 Wochen, doch sind zwei Wochen ohne Zahlenangaben: die 2. August- und die 3. Novemberwoche. Aus welchem Grund, ist unersichtlich. Es könnte sich um Feierschichten vor und nach der Hauptarbeitszeit der Ernte handeln, aber auch um ein Versehen in der Registerführung.

24) Krüger S. 399.

25) Sie sind beschrieben im Forstbuch des Oekonomischen Staates (Zimmermann II S. 65 f.), das 96 verschiedene Forstorte nennt.

26) Vgl. dazu Zimmermann I IV. Teil 6. Kapitel: Die Rationalisierung (!) der Forst- und die Verbesserung(!) der Landwirtschaft, wo er S. 268 ff. die erste hessische Landesforstverordnung von 1532 und S. 275 ff. die große Forstordnung von 1553 behandelt.

27) Zimmermann II S. 136

28) Ebda. S. 142 f. Ein Viertel (Kasseler Maße) enthielt 160,7 Liter. (Krüger S. 512.;

29) Es ist ungewiß, ob die Dienstleute immer Männer waren, oder ob sich auch Frauen darunter befanden.

 

BERICHTE

Geschichte beginnt mit Aufbewahren

Seit im Zuge der Gebietsreform in unseren Dörfern mit ihren alten Namen die eigenständigen Schulen und Bürgermeisterämter verschwunden sind, haben wir auch wertvolle Hüter der Denkmalpflege verloren. Um so mehr sollte sich die Kirche aufgerufen fühlen, altes Kulturgut zu schützen. Nun kann man beobachten, daß man an manchen Orten Erinnerungen an kriegerische Auseinandersetzungen der Vergangenheit auszulöschen versucht.

Ist es sinnvoll und zu verantworten, wenn man aus einer lobenswerten Antikriegseinstellung auch die schon vom Äußeren oft wertvollen Gedenktafeln für die in den Befreiungskriegen 1813/15 gefallenen Soldaten aus den Kirchen entfernt? So geschehen in Seifertshausen (Krs. Hersf.-Rtbg.), wo nach einer Renovierung der Kirche zwei handgeschnitzte Tafeln im Turmraum vermodern und ein altes Sandstein-Epitaph an der Außenwand in Schrägstellung verwittert. So gesehen in Niedenstein-Wichdorf, wo zwei goldbeschriftete Tafeln mit wertvollen Ehrenzeichen von Teilnehmern dieser Kriege in einem Seitengang jedem Zugriff ausgeliefert sind.

Hier wird nicht allein altes Namensgut eines Dorfes gedankenlos vertan, sondern die Ehrenzeichen der Vorfahren landen auf dem Flohmarkt. Muß man daran erinnern, daß eine Hessische Landesordnung diese Erinnerungsstücke der Kirche zu treuen Händen zuordnete? Hierzu heißt es, die Medaillen der Feldzüge 1814/1815 betreffend, in der Gesetzessammlung von 1821, S. 77 vom 13.10.1821: "... und sollen die Medaillen der verstorbenen Inhaber in der Kirche ihrer Gemeinde öffentlich aufbewahrt werden".

Es ist eine große Ehre, aufbewahren zu dürfen!

Emil Größel

 

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