..

5

Im Herbst 1869 können Seminar und Schule in das neue Haus in der Bremerstraße umziehen. Es umfaßt sieben Räume: Lehr- und Wohnzimmer der Seminaristen, Bibliothek, Lehrerzimmer, Klassenraum für die Übungsschule und dazu die Wohnung des aufsichtsführenden Seminardirigenten. In einem Seitenflügel befindet sich eine Waschküche, über der die Schlafräume der Seminaristen liegen. Ein Hofraum und ein kleiner Garten runden das Anwesen ab. Das Haus entspricht im wesentlichen dem vorhandenen Bedürfnis. Die Lehrzimmer sind hell und zweckmäßig eingerichtet, und wenn sie in ihrem Umfang etwas größer zu wünschen wären, so reichen sie doch für die Schule, die immer eine verhältnismäßig geringe sein wird, aus,1 befindet 1876 der das Seminar visitierende Provinzial-Schulrat.

Im Oktober 1870 wird das Seminar durch die Verleihung des Prüfungsmonopols aufgewertet. Hatten bis dahin die Prüfungskommissionen in Marburg, Hanau und Fulda weiterfungiert und autodidaktisch oder an anderen Ausbildungsstätten vorbereiteten Anwärtern die Qualifikation zum Lehramt zugesprochen, so verfügt der Regierungspräsident in Kassel am 08.10.1870, daß alle Lehrer seines Bezirks ihre 1. und 2. Lehrerprüfung nur noch vor der Prüfungskommission am Seminar in Kassel ablegen können.2

Die Auflösung der Kommissionen in Fulda, Hanau und Marburg löst einen Sturm der Entrüstung aus.

So schreibt der Provinzialrabbiner Dr. Enoch aus Fulda einen geharnischten Brief an die Regierung, der er die Einschränkung der Gewissensfreiheit vorwirft, da ihr doch nicht unbekannt sei, daß, wie auf allgemein-religiösen, so auch auf speziell jüdischem Gebiete sich zwei total entgegengesetzte Richtungen - nennen wir sie Neologen und Strenggläubige - geltend gemacht haben. Auf jüdischem Gebiete hat dieser Gegensatz mit seinen praktischen Eingriffen in das israelitische Leben dahin geführt, daß eine faktische Trennung zwischen beiden Richtungen vollendete Thatsache geworden3 ist. Bei dem Einfluß der Lehrer auf die religiös-sittliche Entwicklung der Gemeinden . . . steht fest: Lehrer und Gemeinden müssen auf gleicher Stufe religiöser Anschauung sich befinden, ein prinzipieller Widerspruch zwischen denselben darf nicht vorhanden sein, ja sogar muß die Lehrer-Bildung auf dieses Endziel gerichtet sein. Hier aber sieht er unüberbrückbare Gegensätze zu Kassel. Während sämtliche Gemeinden des Bezirks Fulda und der meisten übrigen Bezirke der strenggläubigen Richtung angehören und sich in voller Übereinstimmung mit ihren Lehrern und Geistlichen befinden, ist die Richtung der Majorität der israelitischen Gemeinde zu Cassel bekanntlich eine sogenannte neologe, zu deren Grundsätzen sich auch der Landrabbiner Dr. Adler entschieden bekennt. Hinter der Regierungsverfügung wittert er einen neuen Versuch des Kasseler Vorsteheramtes, die übrigen Vorsteherämter zur Theilnahme an der dortigen israelitischen Lehrer-Bildungsanstalt heranzuziehen, die bisher alle gescheitert seien, weil die Leistungen der Zöglinge auf dem Gebiete religiösen Wissens durchgehends ungenügend, weil der religiöse Geist dieser Anstalt nicht der war, wie er seinen Ausdruck in den übrigen Gemeinden Hessens vollstän – [vollständig]

__________

1 StAM, Best. 152, Pr.-Sch. Nr. 2151.

2 Die obligatorische 2. Lehrerprüfung war am 04.07.1865 noch vom kurhessischen Innenminister verordnet worden. (StAM Best. 17, Regier. Cassel, h. Schulrep. Nr. 380)

3 StAM, Best. 166 b. Regierung zu Cassel, Nr. 3608

 

..