..

14

Kurfürstliches Staats-Ministerium!

Der Landgerichts-Praktikant Johann Adam Etzel zu Fulda erklärt zu der auf den 13ten Januar laufenden Jahres alldort stattgehabten Vereidigung auf die Kurhessische Constitution unterthänigst wie Inhalts:

Bis zum Augenblicke der Beeidigung auf die neue Kurhessische Constitution, welche auf den 13ten vorigen Monats für die im Rechts- oder Justiz-Fache in hiesiger Stadt angestellten Diener stattfand, war es mir, aller angewandten Mühe ungeachtet, nicht möglich gewesen, mich von deren Inhalt in gehörige Kenntniß zu setzen.

Beym öffentlichen Acte der Bekanntmachung konnte ich wegen der anwesenden großen Volks-Menge auch nur einige wenige Bruchstücke von deren Inhalt vernehmen.

Da ich nun bey Ableistung des Eides darauf "fast" "nichts" von dem Inhalte wußte, man aber doch bey Ableistung eines Eides auch wissen muß, "was" man beschwören soll, so habe ich, um nicht etwa gegen mein Gewissen zu handeln, Vorsichtswegen meinen Eid "bedingt" geleistet.

Am Tage meiner Beeidigung aber, am 13ten Januar laufenden Jahres, hatte ich, jedoch erst "nach" dem Beeidigungs-Acte, das Glück, die Constitution lesen zu können, und fand meiner Ansicht nach nichts darin, was gegen mein Gewissen gewesen wäre. Deshalb will ich hierdurch unterthänigst erklären: daß ich meine gemachten Vorbehalte als nicht gethan betrachte und den Eid auf diese Constitution als unbedingt geschehen ansehen möchte, wenn es Kurfürstliches Staats-Ministerium gnädigst gestatten sollte.

Hierüber harret in tiefester Ehrfurcht

Kurfürstlichen Staats-Ministeriums unterthänigster

Etzel

Fulda, am 5ten Februar 1831.


Man sieht dem Schreiben deutlich an, wie schwer es war, Gewissensbedenken zu äußern und doch den Anschein eines gehorsamen, zu höherer Verwendung strebenden Beamten bestmöglich zu wahren.

Weniger umschweifig gab sich der einfache Mann auf dem Lande. Ein Zeugnis edelsten hessischen Rechtssinnes, das zu Herzen geht, war die Entschuldi gung der Gemeinde Sterzhausen bei Marburg gegenüber der Marburger Regierung Ende Januar 1831 (hier im Auszug):1


Da sich ein großer Theil der hiesigen Einwohner dem Huldigungseide der
neuen Constitution entzogen und deßhalb der Obrigkeit den gehörigen Gehor sam versagt hat, wird keineswegs von uns als Widerspenstigkeit und Wider setzlichkeit angesehen; sonders dieses hat seinen Grund in folgenden Absich ten:

__________

l  Hess. Staatsarchiv Marburg, Best. 19g Nr. 826. - Dazu: Polley: Vereidigung , S. 282 f.

 

..