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§ 12 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

(1) Die Mitglieder verpflichten sich zur Mitarbeit nach Maßgabe ihrer Kräfte.

(2) Alle Mitglieder erhalten die "Zeitschrift" und die "Mitteilungen" des Vereins kostenlos, sonstige Veröffentlichungen des Vereins zu ermäßigten Preisen.

(3) Die Mitglieder haben Zutritt zu allen Veranstaltungen des Vereins, Stimmrecht und Wahlfähigkeit sowie freie Benutzung der Sammlungen und Büchereien nach den hierfür geltenden Bestimmungen, soweit dem nicht § 11 der Satzung entgegensteht.

 

C. DIE VEREINSLEITUNG

§ 13 ORGANE

(1) Organe des Vereins sind:

      a) der Hauptvorstand

      b) der Hauptausschuß

      c) die Mitgliederversammlung

(2) Organe der Zweigvereine sind:

      a) der Vorstand des Zweigvereins

      b) die Mitgliederversammlung des Zweigvereins

(3) Die Aufgaben dieser Organe werden, soweit sie nicht in der Satzung enthalten sind, in einer Geschäftsordnung festgelegt, die vom Hauptausschuß beschlossen wird.

 

§ 14 DER HAUPTVORSTAND

(1) Der Hauptvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und ihren Vertretern. Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister bilden den geschäftsführenden Hauptvorstand, erledigen die laufenden Geschäfte und vertreten je zu zweit den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Im Verhinderungsfalle treten für sie die jeweiligen Stellvertreter ein.

(2) Der Hauptvorstand wird vom Hauptausschuß auf drei Jahre gewählt.

(3) Der Hauptvorstand leitet den Verein im Sinne der vorhandenen Beschlüsse. Ihm obliegt insbesondere die Einberufung des Hauptausschusses und der Mitgliederversammlung, die Vorbereitung und Leitung ihrer Verhandlungen sowie der Vollzug ihrer Beschlüsse.

(4) Der Hauptvorstand faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zur Beschlußfassung ist die Mitwirkung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse sind durch den Schriftführer zu protokollieren und durch ihn und den Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

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