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Akten entstanden. Sie führte zu der ersten vollständigen Katasteraufnahme des Landes überhaupt und ließ die ersten, in ihrer Anlage bis heute kaum veränderten Kataster entstehen. Diese sogenannten "Lager-, Stück- und Steuerbücher" verzeichnen die liegenden Güter jedes einzelnen Einwohners eines Dorfes oder einer Stadt mit ihrem Flächeninhalt, den darauf haftenden Abgaben, ihrem Steuerkapitalwert und der monatlich davon zu entrichtenden Kontribution. Steuerkapital und Kontribution stellen einen Spiegel der Wirtschaftskraft des Landbesitzers dar. Jede Liegenschaft ist mit einer Parzellennummer versehen, die mit der in der Karte des jeweiligen Ortes übereinstimmt, so daß deren Lage heute noch einwandfrei zu identifizieren ist. Auf diese Weise kann der Besitz jedes einzelnen Einwohners auch kartographisch dargestellt werden. Außerdem enthalten die Kataster eine Spalte, in der die sogenannte Abschreibung der Parzelle von ihrem Besitzer bzw. die Zuschreibung auf einen neuen Besitzer festgehalten ist. Auf diese Weise wurden sie laufend gehalten und das Veralten verhindert.

Neben diesen separat angelegten Katastern sind jedoch auch die Rektifikationsakten selbst, die die Durchführung der Rektifikation am einzelnen Ort dokumentieren, in vielen Fällen erhalten. Sie enthalten vielfältige Einzelangaben und zu Übersichten verarbeitete Informationen. Als Beispiel seien die sogenannten "Handthierungsanschläge", da sie von besonderer Wichtigkeit sind, hervorgehoben. Diese auch als "unständiges Kataster" bezeichneten Aufstellungen enthalten nämlich die Besteuerung der Handel- und Gewerbetreibenden. Neben Angaben über das Produktionsaufkommen der Handwerker liefern sie auch Sozialdaten wie das Alter des Handwerkers, seinen Familienstand, die Zahl seiner Kinder, Gesellen und Lehrjungen sowie die monatlich zu entrichtende Kontribution. Sie erlauben eine Beurteilung der gewerblichen Struktur eines Ortes und ermöglichen -flächendeckend und vergleichend ausgewertet - Erkenntnisse über die Gewerbesituation der gesamten Landgrafschaft. Als solche sind sie gerade auch für die Stadtgeschichtsforschung von unschätzbarem Wert.

Als weiterer wichtiger Bestandteil der Rektifikationsakten seien die Katastervorbeschreibungen, die sogenannten "Specialbeschreibungen" genannt, die die Ergebnisse der bei der Rektifikation gemachten Untersuchungen enthalten. Sie sind streng schematisch aufgebaut und liefern daher für jeden Ort vergleichbare Angaben. In ca. 50 Paragraphen gehen sie ausführlich auf die rechtliche, demographische, wirtschaftliche und soziale Situation der jeweiligen Gemeinde ein. Beginnend mit der Ortslage und der historischen Entwicklung werden Straßen und Gewässersowie Fischereigerechtigkeit beschrieben. Es folgt eine Aufzählung aller im Ort begüterten Grundherren mit dem Umfang ihrer Besitzungen und Rechte. Kirchen-, Schul-, Hospital- und Patronatsverhältnisse werden genau behandelt mit Aufführung der Besoldungsverhältnisse. Es folgt der Gemeindebesitz, die Holz-, Mast- und Hudegerechtigkeit, Schäferei- und Braurecht. Zusammenfassend werden Wert und Mietzins der Häuser dargestellt, anschließend die Anzahl der Bewohner, differenziert nach Männern, Frauen, Kindern, Knechten, Mägden und Gewerbetreibenden. Ferner werden Mühlen und Wirtschaften behandelt. Wert und Ertrag der landwirtschaftlich genutzten Flächen und ihre Rechtsstellung werden zusammenfassend dargestellt. Außerdem sind Angaben über Fruchtmaß, Dienste, Zinse, Zehntverhältnisse, Leibeigenschaft, Jagdgerechtigkeit, Gerichtsverhältnisse und Zollwesen enthalten. Schließ- [Schließlich]

 

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