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lich [Schließlich] findet sich eine Grenzbeschreibung samt der Angabe des Flächeninhalts des Ortes und seiner Gemarkung Die Katastervorbeschreibungen bilden zusammengenommen eine detaillierte Landesbeschreibung der Landgrafschaft. Eine Abschrift der Spezialbeschreibung findet sich jeweils im ersten Band des Katasters.

Mit der Rektifikation ist die Entwicklung der Landvermessung untrennbar verbunden, erkannte man doch, daß eine exakte Feststellung der Größe der zu besteuernden Liegenschaften Grundlage einergerechten und gleichmäßigen Katastrierung sein mußte. Im Verlauf der Rektifikation kam es daher zu der ersten, weitgehend flächendeckenden Vermessung des Landes und ihrer Darstellung in Parzellenkarten, die bereits eine ausgesprochen hohe Genauigkeit aufweisen. Die Karten geben Auskunft über die topographische Situation des Ortes und die Einteilung der umliegenden Flur.

Als Friedrich I. , zugleich König von Schweden, 1730, nach dem Tod seines Vaters Karl (1670 - 1730), die Regierung der Landgrafschaft antrat, mußte er feststellen, daß die von diesem unter anderem zur Rektifikation des Steuerstocks eingerichtete Steuerstube ihre Aufgabe nicht erfüllt hatte und die Rektifikation aber dato nicht zum standt gediehen war. Er mahnte darum dazu, diese von nun an mit allem Fleiß anzugreifen und dergestalt daran zu arbeiten, damit die für ändern beschwerte orts endlich einmal durch proportionirliche repartition des Contributions- und Steur Quanti erleichtert werden 2 . Bereits zu Beginn seiner Regierung brachte er damit zum Ausdruck, welche Bedeutung er dem Steuerrektifikationswerk beimaß

Zur Durchführung der Rektifikation gründete Landgraf Friedrich am 15. April 1736 die General-Steuer-Rektifikationskommission, die er mit fünf hohen Beamten aus dem Geheimen Rat, der Kasseler Regierung, der Rentkammer, der Steuerstube und dem Kriegskommissariat besetzte. Er versah sie mit der Aufgabe, sothane Hectification des Landschafft-lichen Steurstocks durchs gantze Land ohne Zeit- Verlust vor die Hand zu nehmen, so viel thunlich, nach Anleitung des Steur-Models de anno 1680 3 . Damit erhielt die Kommission jedoch lediglich eine Maßgabe, an der sie sich bei der Besteuerung orientieren konnte, nämlich an den bereits angesprochenen 1680 entwickelten Prinzipien. Für das weitaus schwierigere Problem der praktischen Durchführung machte der Landgraf zunächst weder Vorgaben, noch stellte er Personal zur Verfügung.

Die Dekade der 1740er Jahre gestaltete sich aufgrund dieser Voraussetzungen als eine Probe- und Aufbauphase, in der sowohl Besteuerungsprinzipien entwickelt als auch das Problem der organisatorischen Durchführung geregelt werden mußten. In beiderlei Hinsicht zeigten sich jedoch im Laufe der Zeit so große Mängel, daß sich der Landgraf 1750 genötigt sah, weitere Katasterpublikationen zu untersagen und ein Überdenken der Besteuerungs- und Rektifikationspraxis anzuordnen. Der wenige Jahre darauf einsetzen- [einsetzende]

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2 Schreiben Friedrichs I. an den Geheimen Rat, den Zustand des Landes betreffend, 1730 Nov. 20, StAM 5 Nr. 10541, fol. 18v-19r (StAM = Staatsarchiv Marburg Bestand)

3 Sammlung Fürstlich-Hessischer Landes-Ordnungen und Ausschreiben, Bd. 4, hrsg. von Christian Gerhard Apell, Kassel 1782, S 366

 

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