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de [einsetzende] Siebenjährige Krieg brachte die Rektifikation schließlich ganz zum Erliegen. Über diesen hinaus blieb jedoch der beharrliche Wunsch nach einer Fortsetzung der Rektifikation bestehen, die folglich 1764, nach Beendigung des Krieges, sogleich von neuem in Angriff genommen wurde. Aufbauend auf den Erfahrungen der 40er Jahre konnten nun ein Besteuerungsmodus und eine Rektifikationspraxis gefunden werden, die bis zur Auflösung der Rektifikationskommission geübt wurden.

Besteuert wurden jegliche liegenden Güter, also Acker-, Wiesen-, Garten-, Wald-, Weinbergs- und Häuserbesitz, wie auch alle Mobilien, d. h. Handel, Handwerk und Vieh. Grundlage der Besteuerung sollte das "wahre Einkommen", d. h. der Reingewinn bzw. bei Ernteerträgen der Reinertrag, sein. Diese Einkommen wurden, je nach Höhe, auf eine bestimmte, in Gulden ausgedrückte Summe Steuerkapital gesetzt. Das Steuerkapital bildete somit eine abstrakte, rechenhafte Meßgröße für die wirtschaftliche Leistungskraft der Steuerzahler, die als Bemessungsgrundlage für die monatlich zu entrichtende Kontribution diente. Pro 1 fl. Steuerkapital sollte der Steuerzahler 1 Hlr. Kontribution im Monat abführen.

Am einzelnen Ort durchgeführt werden sollte die Rektifikation in den 40er Jahren zunächst ausschließlich unter Einsatz der in Städten und Ämtern tätigen herrschaftlichen Beamten und aus der Bevölkerung bestellten Schätzern, den sogenannten Taxatoren. Der Rektifikationskommission kam die Oberaufsicht und endgültige Festsetzung der Kontribution nach den von dort einkommenden Erhebungen zu. Bei der Arbeit der Beamten und Taxatoren traten jedoch so viele Ungleichheiten bis hin zu Unterschlagungen von Liegenschaften auf, daß sich die Kommission genötigt sah, die Rektifikation einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen. Sie unterteilte die Landgrafschaft Hessen-Kassel daher in vier sogenannte Departements. Jedem dieser Departements ordnete sie zwei hauptamtliche Rektifikatoren mit je drei Assistenten zu, die die Rektifikation ämterweise und vor Ort betrieben. Die Untertanen hatten den Rektifikatoren eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch ein Pferd und einen Boten. Zusammen mit den Taxatoren hatten sie jedes zu besteuernde Objekt in Augenschein zu nehmen und zu schätzen, d. h. je nach Güte eine Nummer zur Abstufung der Liegenschaften zu vergeben; den Verdienst von Handwerkern und Gewerbetreibenden hatten sie genau auszuforschen. Da sie sich über längere Zeit in einem Ort aufhielten, wurden sie mit den dortigen Gegebenheiten allmählich vertraut und vermochten Betrug und Unterschlagungen weitgehend zu verhindern. Die Aufgabe eines seit 1767 eingesetzten Generalrevisors, eines durch langjährige Rektifikationsarbeit ausgezeichneten und bewährten Beamten, bestand dann darin, die Arbeit der Rektifikatoren zu kontrollieren und u. a. an den Taxationsnummern orientiert, die Steuerkapitalanschläge vorzunehmen. Weiterhin gab es pro Departement mindestens zwei Landmesser, denn vor der Rektifikation sollte jeder Ort vermessen werden. Eine Reihe Bediensteter bei der Behörde m Kassel schließlich erledigte die dort anfallenden Schreibarbeiten. An der Spitze der Rektifikationskommission standen nun nicht mehr Vertreter verschiedener landgräflicher Behörden, sondern als spezialisierte Beamte die Steuerräte des Steuerkollegiums.

 

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