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gen [Sammlungen] des Vereins ordnungsgemäß zu konservieren und der Öffentlichkeit zu präsentieren, so wie die Zeitläufe es zuließen.

Um für die Zukunft die Sammlungsbemühungen des Vereins sach-gerecht würdigen und den Museen die Würdigung dieser bürgerschaft-lichen Leistung auch gesichert ermöglichen zu können, sind die Vertragschließenden wie folgt übereingekommen:

 

§1

Obwohl nach dem "Bericht über die Leihgaben des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde an die Staatlichen Kunstsammlungen Kassel von 1874 bis 1990, erfaßt anhand der bei den Staatlichen Kunstsammlungen Kassel vorhandenen Akten", vorgelegt von Cornelia Weihberger im Dezember 1990, es ungewiß bleiben muß, ob die im Jahre 1936 vom Hessischen Landesmuseum vom Verein erworbenen Münzen identisch mit denen sind, die im "Inventar V IV g »Münzen des Geschichtsvereins im Königlichen Museum« von 1902 aufgeführt werden, gehen beide vertragschließenden Parteien davon aus, daß das Land Hessen, Staatliche Museen Kassel, Eigentümer aller bis 1936 in den Besitz der Staatlichen Museen Kassel oder ihrer Vorgängereinrichtungen gekommenen Münzen des Vereins ist.

 

§2

Alle übrigen vom Verein gesammelten geschichtlichen Altertümer, die sich im Besitz der Staatlichen Museen Kassel befinden und ihnen nicht übereignet sind, sind weiterhin Eigentum des Vereins. Sie sind in den Listen A und B, die Bestandteil dieses Vertrags sind, erfaßt und bleiben auf Dauer den Staatlichen Museen Kassel als Leihgaben überwiesen. Liste A enthält die Gegenstände, bei denen die Eigentumszuordnung zum Verein bei Vertragsabschluß eindeutig ist; in Liste B sind die Sammlungsbereiche der Museen aufgeführt, in denen die Zuordnung der Gegenstände im einzelnen noch verfolgen muß, wobei in der Reihenfolge der verzeichneten Prioritäten verfahren werden soll.

Das Eigentum des Vereins an seinen Sammlungsgegenständen wird in den Inventaren der Museen und auf geeigneten Beschriftungen vermerkt. Eine Abschrift der Inventare, soweit sie Leihgaben des Vereins betreffen, ist dem Verein zu überlassen.

 

 

 

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