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Schlosses gebilligten Entwurf vermochte Demmler freilich erst nach einer ausgedehnten Studienreise durch Frankreich, u.a. zum Schloß Chambord, vorzulegen. 1843 bis 1851 erfolgte der Umbau, 1857 die Einweihung und nach 1918, das Schloß war nun im Besitz des Landes Mecklenburg-Schwerin, die schrittweise, nach einem Brand im Jahre 1913 erforderlich gewordene Wiederinstandsetzung. Trotz der erwähnten Einschränkungen übten die Räume, die wir unter sachkundiger Führung besichtigten, - der Innenhof mit seinen Terrakotten, dann das Speise- und das Blumenzimmer, die Bibliothek und die Ahnengalerie, schließlich der Thronsaal, um nur einige zu nennen - mit der Fülle ihrer der Gotik der Renaissance und dem Barock entlehnten dekorativen Elemente ihre Wirkung auf uns aus - nicht zuletzt auch dank der stets wechselnden Ausblicke hinaus auf die beiden die Schloßinsel umfassenden Seen, den Burgsee und den Schweriner See. Mit einem Gang durch den Burggarten, d.h. den "dem Schloß auf dem Inselterrain unmittelbar zugeordneten stimmungsvollen Park", und durch den Schloßpark mit seinem Kreuzkanal, den 14 Plastiken aus der Werkstatt des Dresdner Bildhauers Balthasar Permoser begleiten, endeten Besuch und Besichtigung von Schloß Schwerin.

 

Ergebnis

Bleibende Eindrücke und Ergebnisse dieser gut vorbereiteten und ebenso gut durchgeführten Exkursion dürften folgende sein:

  • Elisabeth wie Sophie Charlotte, die beiden Hessinnen aus Kassel, traten im Verlauf der Exkursion mehr und mehr hinter den beiden Schlössern Ludwigslust und Schwerin zurück; sie hatten unmittelbar mit den beiden Bauwerken auch nichts zu tun.
  • Beide Schlösser vermittelten einen nachhaltigen Eindruck ihrer Planung und Verwirklichung unter den Bedingungen ihrer jeweiligen Bauzeit; das "Rezept", nach dem eine Ludwigsluster Manufaktur das Pappmaché für die Herstellung von Schmuckelementen wie Vasen, Girlanden, Blattwerk oder Blumen verfertigte, blieb auch uns ein Geheimnis.
  • Dem Willen zur Repräsentation zumal mit dem Schloß Schwerin stand unangenehm gegenüber der zeitgleiche Rückstand im innenpolitischen Bereich des einstigen Großherzogtumes. Nichts zeigt den Mangel an Fortschritt im 19. und frühen 20. Jahrhundert deutlicher als die Tatsache, daß Mecklenburg als einziges Bundesland des Deutschen Reiches bis zum Jahre 1918 nach einer Ständeverfassung (!) regiert wurde.

Reinhard Bremer

 

 

 

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