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fallenden Grundvermögenssteuer". Der preußische Staat übernahm nicht nur die Verwaltung der „in Waldeck gelegenen Gemeindeforsten" sondern auch die zweckverbandseigenen Forsten „gegen Erstattung der Selbstkosten", § 10 Abs. 1. Besonders dieses Entgegenkommen führte und führt noch heute zu einer Aufbesserung des Forstetats im Domanium. Mit der finanziellen Situation der Stadt Bad Wildungen und dem dortigen Badebetrieb befaßte sich sehr ausführlich § 9 des Vertrages. So wurden gewisse Schulden von Preußen übernommen, eine großzügige Darlehnsgewährung für den Bau der geplanten Wandelhalle und die anschließende Errichtung eines Kurhauses zugesagt (§ 9 Abs. 1 und 2). In den Jahren 1928/1929 erwartete man noch einen Gewinn aus dem Badebetrieb. So verpflichtete sich Preußen gemäß § 9 Abs. 3 aus diesem Gewinn jährlich 30%, mindestens 75 000 Reichsmark, bis zum 31.12.1949 zu zahlen. Mir ist nicht bekannt, wie lange Preußen bzw. das Reich aus einem „Gewinn" gezahlt haben.

Der Stadt Arolsen, der von der Vereinigung am stärksten betroffenen Stadt, wurden zur Stärkung der Wirtschaftskraft verschiedene Zusagen gemacht. So sollten bei jeder sich bietenden Möglichkeit neuzuschaffende bzw. zur Verlegung anstehende Behörden in Arolsen angesiedelt werden. Eine wohlgemeinte Absicht, die aber erfolglos geblieben ist. Arolsen hat mit dem 1.4.1929 nicht nur den Regierungssitz des Freistaates Waldeck verloren, es war damals bereits abzusehen, daß Arolsen auch die Funktion einer Kreisstadt verlieren würde. Das Bestehenbleiben der drei waldeckschen Kreise war nach dem Staatsvertrag nur auf die Dauer von 5 Jahren zugesichert worden (§ 5 Abs.1). Mit der Bildung des ersten Großkreises „Waldeck" in 1942 wurde die Arolser Kreisverwaltung aufgelöst und Korbach neuer Kreisverwaltungssitz.

Eine auch aus heutiger Sicht bedeutsame Regelung enthält § 14 des Staatsvertrages: „Preußen wird in Arolsen für die drei waldeckschen Kreise ein Hochbauamt ....und in Arolsen, Corbach und Bad Wildungen je ein Katasteramt so lange aufrechterhalten, als nicht veränderte Umstände eine anderweitige Organisation erfordern". Aufgrund dieser Bestimmung konnte bisher mit Erfolg der Bestand des Staatsbauamtes in Arolsen gegenüber gelegentlichen Auflösungsbestrebungen der Hessischen Landesregierung verteidigt werden. Ich entsinne mich noch sehr gut an die Bestrebungen des Hessischen Finanzministers zu Anfang der 70er Jahre, bei der Neuordnung der hessischen Katasterverwaltung den Standort Arolsen aufzugeben. Gemeinsam mit meinen beiden Nachbar-Bürger- [Bürgermeistern]

 

 

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