..

15

 

tums- [Eigentums-] und Nutzungsrechten in der Flur entsprach die vertragliche Bindung zwischen Lohn- oder Mengeschäfer und den an der Schäferei beteiligten Schafbesitzern. Solche meist einjährig abgeschlossenen, oft aber verlängerten Verträge, die sogenannten Kontrakte oder Mietverträge, sind wichtige Quellen für die Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Schäferei, nicht zuletzt für die Sachkultur und Arbeitswelt der Schäfer; denn sie enthalten oft detaillierte Angaben über Entlohnung und Arbeitsverpflichtungen und ermöglichen damit, die Entwicklung vom Naturallohn zur monetären oder teilmonetären Entlohnung, vom zweimaligen Hürdenschlag pro Nacht zu einem Pferch, vom Aufstellen des Pferches durch die Bauern (bzw. deren Knechte) zur entlohnten Arbeit des Schäfers, aber auch die Häufigkeit des Wechsels von Schäfern8 und ihrer Herkunft nachzuzeichnen.

So sind für Kurhessen bzw. Hessen-Nassau auch die Einflüsse der süddeutschen Wanderschafhaltung (der Transhumanz9) auf die hessischen Schafbestände nachzuweisen, da mit der Zuwanderung von Schäfern aus Bayern und Schwaben auch Zuchttiere des sogenannten Württemberger Schafes (des später als Deutsches veredeltes Landschaf bezeichneten, mit Merino aufgekreuzten Schlages10) in die hessischen Bestände gelangten. Aber noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren in Hessen weißköpfige Landschafe verbreitet, oft mit schwarzen Augenflecken, die sogenannten „Spiegelschafe“. Das hessische Landschaf sei, bemerkte Gerland, „ein großer sich rasch entwickelnder Schlag, natürlich mit rauher Wolle, aber dafür auch gegen die Unbilden der Witterung nicht so empfindlich, nicht so wählerisch in seinem Futter“11. Neben dem bodenständigen heute noch erhaltenen Rhönschaf und den in der Wollqualität verbesserten Württembergern sind erst später die in Oberhessen heute bekannteren und in der hessischen Stammbuchherde auf Gut Rudlos im

___________

8 Die Kontraktdauer wurde in der Regel an den Wechseltermin des Gesindes angelehnt; vgl. dazu Otto Könnecke: Rechtsgeschichte des Gesindes in West- und Süddeutschland. (= Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht, 12) Marburg/L. 1912.

9 Vgl. dazu Theodor Hornberger: Die kulturgeographische Bedeutung der Wanderschäferei in Süddeutschland. Süddeutsche Transhumanz. (= Forschungen zur deutschen Landeskunde, 109) Remagen 1959.

10 Dazu: Das Deutsche veredelte Landschaf (Württemberger) unter besonderer Berücksichtigung der Zucht und Haltung in Süddeutschland. Bearb. von Landwirtschaftsrat Hutten. (= Aus deutschen Zuchten, 5) Berlin 1938.

11 Gerland, Landwirtschaft (wie Anm. 6), S. 388, Abb. S. 389 ("Hessische Landschafe").

 

..