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sens [Bildungswesens] ein und wurde zugleich auch als Teil in die landgräfliche Kirchenpolitik eingebunden.

 

Johann Eisermann Gründungsrektor

Als am 30. Mai 1527 der aus Amöneburg stammende Professor der Rechte Johann Eisermann als von Landgraf Philipp beauftragter „Gründungsrektor" mit den ersten Professoren, Studenten und Beamten die Alma Mater Philippina eröffnete, war gewissermaßen der formale Gründungsakt vollzogen, wenn auch noch nicht seine Privilegierung und damit zugleich die rechtsförmliche Grundlegung. Der Eröffnung folgte dann am 1. Juli die feierliche Einweihung der Universität durch den landgräflichen Kanzler Johann Feige. Die ersten Eintragungen in die Matrikel der Universität umfassten 105 Personen, von denen wir annehmen dürfen, dass es sich dabei um die Gesamtzahl der Universitätsangehörigen der ersten Jahre - vermutlich bis 1530 - handelt.

 

Theologie, Jura, Medizin, die „artes liberales"

Zu den ersten Professoren der Alma Mater Philippina zählten in der Theologischen Fakultät seit 1527 vier Professuren, die zunächst mit dem aus Fulda gebürtigen Adam Kraft, dem aus Heilbronn stammenden Erhard Schnepf, dem aus Avignon gebürtigen Franz Lambert und dem aus dem Flämischen stammenden Augustus Sebastianus Nouzenus besetzt wurden. Die Juristische Fakultät war mit drei gelehrten Juristen des Marburger Hofgerichts besetzt, von denen der 1515 in Bologna als Lic. jur. erscheinende Johannes Oldendorp wohl der bedeutendste, zumindest der bekannteste war. In der Medizinischen Fakultät war zunächst nur ein Ordinariat zu besetzen, das der aus Simtshausen nördlich Wetter stammende Euricius Cordus, den wir 1521 als Dr. med. in Ferrara und dann in Erfurt sehen und der schließlich 1523 vom Rat der Stadt Braunschweig zum Arzt berufen worden war, übernahm. Mit Johannes Meckback aus Spangenberg und Johannes Eichmann gen. Dryander aus Wetter folgten ihm zwei gebürtige Hessen als Inhaber des medizinischen Ordinariats. Neben diesen standen noch die Professoren für die Literatur und Sprache, deren früheste Vertreter aber nicht durch den von der Historischen Kommission veröffentlichten Catalogus Professorum im einzelnen ausgewiesen werden.

 

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