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1591 vom Kaiser privilegiert

Die neu gegründete Alma Mater Philippina existierte in den Anfangsjahren zunächst ohne jede Privilegierung, ein Mangel, der eine unbestrittene Anerkennung und allgemeine Geltung eines Generalstudiums in Frage stellte; denn nach allgemeiner Auffassung bedurfte es der Bestätigung zumindest einer der höchsten Gewalten in Staat und Kirche. Die eindeutige Ausrichtung der Marburger Universität auf die reformatorische Lehre machte eine päpstliche Privilegierung unmöglich. Aber auch das kaiserliche Privileg ließ aus politischen Gründen längere Zeit auf sich warten, obwohl Philipp schon in seinem sogenannten Freiheitsbrief von 1529 darauf hinwies, dass er für das universale Studium Marpurgense „Fundanion und Privilegien ad gradus promovendi“ von „keyserlicher Maiestet“ zu erhalten bestrebt sei. In diesem Freiheitsbrief hatte Philipp der Universität alle erforderlichen akademischen Freiheiten gewährt. Seine Schenkungsurkunde vom 4. Oktober 1540 sicherte ihr schließlich auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Die allgemeine Anerkennung konnte aber einer nur kraft landesherrlicher Gewalt gegründeten hohen Schule im spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Deutschen Reich nicht gesichert werden. Die Frage wie, unter welchen politischen Konstellationen und mit welchem Erfolg die Bemühungen um das kaiserliche Privileg von Seiten Hessens geführt wurden und schließlich 1541 doch noch mit Erfolg endeten, soll hier nicht erörtert werden. Der interessierte Leser sei mit der Ankündigung vertröstet, dass im Jahresband 108 der ZHG (2003) ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema von Prof. Dr. Roderich Schmidt, Marburg, erscheinen wird.

Dr. Aloys Schwersmann

(ZV Marburg)       

 

ZHG-Sonderangebote

Der VHG bietet seinen Mitgliedern, die in den letzten fünf Jahren dem Verein beigetreten sind, den Nachbezug der ZHG bei einer Mindestabnahme von fünf Exemplaren zum Stückpreis von EUR 10,00 zuzüglich der Kosten für Porto und Verpackung an. Bei einer Abnahme von mindestens 10 ZHG-Bänden beträgt der Stückpreis ebenfalls EUR 10,00, wobei die Kosten für Porto und Verpackung nicht berechnet werden. Dieses Sonderangebot ist befristet bis zum 30. Juni 2003 und gilt, solange der Vorrat reicht.

 

 

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