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Verbum Domini manet in aeternum -

Der Philippstein in der Klosterkirche zu Haina

(Fortsetzung und Schluss)

Der Stein - ein Mahnmal für Philipp

Doch zurück zum Philippstein! Ich glaube kaum, dass Soldan und seinen Auftraggebern angesichts der Gefahr für die Fortexistenz des protestantischen Territoriums nach einem feierlichen Gedenkstein zur Umwandlung des Zisterzienserklosters in ein Armenhospital zumute war. Eher möchte ich annehmen, das Steinrelief sollte aus Anlass des Abschlusses der Hospitälerstiftung ein an den Landgrafen persönlich gerichtetes Mahnmal, ein „Monumentum" im wahrsten Sinne des Wortes sein.

Deutlich sticht der Fürstenspruch unter den anderen Tafeln hervor. Im Kopfbalken stehen die Buchstaben „V.D.M.I.Æ.“: „Verbum Domini Manet in Aeternum" („Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit"). So lautete der Leitspruch der Landgrafen von Hessen. Gemäß diesem Wort aus dem Propheten Jesaja bemühte sich das Haus Hessen zu regieren. Die Devise wird hier wohl wörtlich zu verstehen sein. Damit hebt der Künstler auf die Reformation ab. Der Fürstenspruch greift die Devise sinngemäß auf mit den an Landgraf Philipp den Großmütigen gerichteten Worten: „Gott hilf verbreiten mir dein ehr, das ist mein höchster Wunsch und gehr, Darnach, daß ich mein volck regier, Daß wir albeydt gefallen dir...“

Auf der gegenüberliegenden Seite trägt der Hospitalspruch, parallel zum Fürstenspruch, als Balkeninschrift die Jahreszahl 1530. Man hat sie mit der durch die Kastenordnung von 1530 angeordneten allgemeinen „Armenfürsorge" in Verbindung bringen wollen. Es erhebt sich dann allerdings die Frage, warum sich Soldan in diesem Falle nicht für die wichtigere Jahreszahl 1533 entschieden hat. Ich möchte sie eher auf Melanchthons Confessio Augustana von 1530 beziehen, die Philipp mitunterzeichnet hat. Außerdem war das Jahr 1530 nach dem Scheitern des Marburger Religionsgespräches mit der Aufnahme der Bündnisverhandlungen in Schmalkalden für die evangelischen Reichsstände ein bedeutsames Jahr. Ich möchte annehmen, dass der Auftraggeber des Philippsteins angesichts des drohenden Scheiterns der Reformation den Landgrafen an seine Verantwortung für das „Wort des Herrn“, für die Sache

 

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