S. 38
Fassung der Satzung vom 19. 9. 2009
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr, und zwar Absatz 1 Satz 1
Der Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel 1834 e. V. hat seinen Sitz in Kassel.
§ 4 Untergliederung, und zwar Absatz 1 Satz 2
Die Zweigvereine können in ihrem Namen außer der Bezeichnung „Verein für Hessische Geschichte und
Landeskund Kassel 1834 e. V.“ einen den räumlichen Tätigkeitsbereich kennzeichnenden Zusatz (z. B. Zweigverein
…. oder/und Hinterländer Geschichtsverein) führen.
§ 15 Hauptausschuss, und zwar Absatz 4 Satz 3
Die Einladung ergeht mindestens drei Wochen vorher per Post (E-Mail und Fax sind unzulässig).
§ 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder, und zwar Absatz 2
Alle Mitglieder erhalten die „Zeitschrift“ und die „Mitteilungen“ des Vereins kostenlos, sonstige Veröffentlichungen
des Vereins zu ermäßigten Preisen.
Vorschlag zur Satzungsänderung des Hauptvorstandes
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr, und zwar Absatz 1 Satz 1
Der Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde 1834 e. V. hat seinen Sitz in Kassel.
Begründung: Der VHG verliert durch den Zusatz „Kassel“ die gesamthessische Ausrichtung, zumindest in der
Wirkung gegenüber Dritten. Im Übrigen wird auf den Antrag des VHG-Mitgliedes Bodo Fäcke an den VHG vom
28.12.13, der auch allen Zweigvereinen zugeleitet wurde, Bezug genommen.
§ 4 Untergliederung, und zwar Absatz 1 Satz 2
Die Zweigvereine können in ihrem Namen außer der Bezeichnung „Verein für Hessische Geschichte und Landeskund
1834 e. V.“ einen den räumlichen Tätigkeitsbereich kennzeichnenden Zusatz (z. B. Zweigverein … oder/und
Hinterländer Geschichtsverein) führen.
Begründung: Analog der Änderung im § 1 Absatz 1 Satz 1ist auch im § 4 Absatz 1 Satz 2 das Wort „Kassel“ zu
streichen.
§ 15 Hauptausschuss, und zwar Absatz 4 Satz 3
Die Einladung ergeht mindestens drei Wochen vorher.
Begründung: Es ist nicht mehr zeitgemäß, die modernen Kommunikationsmittel auszuschließen .
§ 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder, und zwar Absatz 2
Alle Mitglieder erhalten die „Zeitschrift“ und die „Mitteilungen“ des Vereins kostenlos, sonstige Veröffentlichungen
des Vereins zu ermäßigten Preisen. Über die Form entscheidet das Mitglied.
Begründung: Die ZHG wird auf der Homepage veröffentlicht und ist den Mitgliedern auch so zugänglich.
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